Hallo, ich rufe dieses Thema mal auf, um kein neues zu eröffnen.
Meine Frage ist jedoch eine andere.
Im Handelsrecht bin ich soweit recht Fit (bin aber keine gelernte NoFa - alles Selbststudium). Und nun fragt mich eine Mandantin etwas, und ich will ihr natürlich "richtig" antworten.
Sie will wohl eine zweite "Betriebsstätte" errichten. (An sich kein Problem). Aber sie würde gern wissen, ob die Anmeldung dazu im Handelsregister "Pflicht" ist. Der Steuerberater der Gesellschaft meinte zu unserer Mandantin, "dass es ausreicht für die zweite Betriebsstelle nur eine Gewerbeanmeldung zu machen".
Das ist soweit auch richtig. Aber muss das beim Handelsregister zwingend angemeldet werden? Oder reicht das wirklich beim Gewerbeamt aus, ohne dass es beim Handelsregister anmeldet und somit öffentlich gemacht wird?
Die unten stehende Seite habe ich schon durchgelesen, aber eine abschließend Antwort habe ich nicht rauslesen können.
https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... ng-1156842
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe