Wir haben für den Verkäufer die Annahme eines Kaufvertragangebotes beurkundet (nur die Annahme, Angebot hat ein anderer Notar beurkundet).
Folgende Fragen:
1. Was bekommt jetzt der andere Notar von uns?? Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift??
2. Gebühren?? 5/10 § 38 II Nr. 2 (Höhe Kaufpreis)??
Ich werde Euch ewig dankbar sein.
Angebot und Annahme
- rebru82
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 598
- Registriert: 01.12.2008, 09:08
- Beruf: ReNo-Fachangestellter und bald ReFaWiNoFa :)
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Flensburg
Annahmeerklärung ist § 38 II Nr. 2, Wert ist der Kaufpreis.
Soweit Richtig.
Wir machen es immer so, dass wir dem anderen Notar eine Ausfertigung der Annahme für das GBA geben sowie drei beglaubigte Abschriften (Finanzamt, Gutachterausschuss, ggf. sonstige Genehmigungen bzw. Akte).
Sollte er mehr brauchen, kann er sich ja melden. Den Beteiligten schicken wir immer direkt je eine Ausfertigung zu mit der Rechnung
Soweit Richtig.
Wir machen es immer so, dass wir dem anderen Notar eine Ausfertigung der Annahme für das GBA geben sowie drei beglaubigte Abschriften (Finanzamt, Gutachterausschuss, ggf. sonstige Genehmigungen bzw. Akte).
Sollte er mehr brauchen, kann er sich ja melden. Den Beteiligten schicken wir immer direkt je eine Ausfertigung zu mit der Rechnung
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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