Hallo Ihr Lieben!
Ich brauche mal dringend Euren Rat. Folgender Sachverhalt:
Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet. Nach 2 Wochen kam die Bank und wollte, dass ein Notaranderkonto eingerichtet wird. Gesagt - getan! Somit musste der Vertrag geändert werden. Wenn ich es meinem Notarkosten-Kommentar richtig entnommen habe, kann ich maximal eine 10/10 Gebühr verlangen (§ 42 KostO).
Bei dem Wert für die Urkunde bin ich mir jetzt nicht sicher. Es handelt sich bei der Änderung ja darum, dass der Kaufpreis von 168.000,00 € auf das NAK gezahlt werden soll. Nehme ich jetzt die vollen 168.000,00 €? Oder setze ich einen geringeren Wert an?
Für Euren schnellen Rat wäre ich sehr dankbar, da die Sache heute noch fertig gemacht werden soll.
Liebe Grüße
Bellachen