Vorsorgevollmacht Ausfertigung nach 9 Jahren

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JLKL
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#1

14.04.2009, 14:09

Hallo zusammen!
Benötige mal kurz Eure Hilfe!
Habe hier eine Vorsorgevollmacht von 2000. Der Vollmachtgeber hat seiner Frau Vollmacht erteilt und falls diese auch nicht mehr kann, der Nichte. Es wurde vermerkt, daß eine Ausfertigung nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes zu erteilen ist. Diese haben wir erhalten. Meine Frage nun: Fällt für die Erteilung dieser Ausfertigung eine Gebühr an? Hab darüber im KostO für Anfänger nichts gefunden. In der Urkunde selbst ist nichts über Kosten vermerkt.
VG
Kordu

#2

14.04.2009, 14:15

Nein, es fällt keine besondere Gebühr an. Lediglich die Schreibauslagen könnt Ihr berechnen.
JLKL
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#3

14.04.2009, 14:25

und das wäre bei 3 seiten total überzogen oder?
oder würdest du das abrechnen? wären ja dann nur 1,50 für die kopien und 1,45 für das porto.
Signaturen sind so wichtig wie dem Papst seine Eier :-P
Kordu

#4

14.04.2009, 14:28

JLKL hat geschrieben:und das wäre bei 3 seiten total überzogen oder?
oder würdest du das abrechnen? wären ja dann nur 1,50 für die kopien und 1,45 für das porto.
Finde ich nicht. Ich würde es abrechnen (incl. Porto).

Und weil es so ein Kleinbetrag ist, würde ich - je nachdem ob der Mandant als zahlungswillig bekannt ist oder nicht - das Geld vorher fordern und den Geldeingang abwarten und dann erst die Ausfertigung rausschicken.
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#5

14.04.2009, 18:48

Finde ich nicht. Ich würde es abrechnen (incl. Porto).
Genau, auch Kleinvieh macht Mist! :mrgreen:
Und weil es so ein Kleinbetrag ist, würde ich - je nachdem ob der Mandant als zahlungswillig bekannt ist oder nicht - das Geld vorher fordern und den Geldeingang abwarten und dann erst die Ausfertigung rausschicken.
Würde ich auch so machen!! Leider ist ja in der heutigen Zeit die Zahlungsmoral sehr schlecht...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Jupp03/11

#6

14.04.2009, 20:42

Ich würde es nicht machen, interessanter ist für mich jedoch die Frage, wie genau die Anweisung des Notars bzgl. des Attestes lautet.
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#7

14.04.2009, 20:57

ich würde es auch nicht abrechnen

insbesondere nicht vorher einfordern :shock: sorry, aber hier würden die Leute nie wiederkommen :roll:
[size=75][color=#800040]Jeder, der sich die Fähigkeit erhält,
Schönes zu erkennen,
wird nie alt werden. [/color][/size]
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#8

14.04.2009, 21:10

insbesondere nicht vorher einfordern sorry, aber hier würden die Leute nie wiederkommen
Dann hast Du noch keine schlechten Erfahrungen gemacht...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Kordu

#9

14.04.2009, 21:21

Gruftie hat geschrieben:
insbesondere nicht vorher einfordern sorry, aber hier würden die Leute nie wiederkommen
Dann hast Du noch keine schlechten Erfahrungen gemacht...
:zustimm Interessanterweise kommen die Leute, die bei uns Vorkasse leisten müssen, trotzdem immer wieder. Ich erklär denen das auch immer schön brav, dass sie es bitte nicht persönlich nehmen sollen, aber wir hätten schon so viele schlechte Erfahrungen gemacht ... bla bla bla. Die Leute verstehen's, zahlen brav und kommen auch immer wieder.
Jupp03/11

#10

14.04.2009, 21:43

Darum geht es gar nicht, es geht darum, ob man tatsächlich Leuten 1,50 € Kopiekosten und 1,45 €, jeweils zzgl. MWSt., in Rechnung stellt.

Ich würde es nicht machen.
Dieses ist Service einer Kanzlei.
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