WEG-Zustimmung der Miteigentümer

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brainy
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#1

03.03.2009, 15:13

Hilfe!

Brauche schnell eine Vorlage zur Zustimmung der Miteigentümer bei WEG - Verkauf (es gibt keinen Verwalter, von daher müssen alle Miteigentümer zustimmen)

Habe leider kein Muster hierzu.... :(
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Lena
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#2

03.03.2009, 16:35

Eigentlich genauso wie die Verwalterzustimmung.
Würd halt nur Blatt angeben, wo derjenige als Eigentümer eingetragen ist, der zustimmt.
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Jupp03/11

#3

03.03.2009, 16:43

Verwalterzustimmung


Mit Kaufvertrag vom _________, UR-Nr.: ____/2009 des Notars ,_________, haben _________________________________ das Wohnungseigentum, verzeichnet im Wohnungsgrundbuch von ____ Blatt _____, an Herrn ___________, geb. am ___________, wohnhaft: ____________,_____________, veräußert.

Zur Veräußerung bedarf es der Zustimmung des Verwalters. Da ein solcher von der Eigentümergemeinschaft nicht bestellt ist, ist die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer erforderlich.

Diese stimmen hiermit dem vorbezeichneten Verkauf zu.

Kosten werden nicht übernommen.

Wert: _____________ €.
Martin Filzek
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#4

03.03.2009, 17:15

brainy hat geschrieben:Hilfe!

Brauche schnell eine Vorlage zur Zustimmung der Miteigentümer bei WEG - Verkauf (es gibt keinen Verwalter, von daher müssen alle Miteigentümer zustimmen)

Habe leider kein Muster hierzu.... :(
Es kann aber doch auch ein Missverständnis sein, dass wenn kein Verwalter bestellt ist alle Miteigent. zustimmen müssen. Ist es nicht häufig so, dass - wenn der Verkauf nicht von der Zustimmung des Verwalters oder der Miteigent. abhängig gemacht ist - gar keine Zust. erforderlich ist?

Jedenfalls wird von einem großen Teil der Fachliteratur dazu geraten, auf das Zustimmungserfordernis bei Verk. ganz zu verzichten, da selbst wenn man sie vorsieht kaum Gründe denkbar sind, aus denen ein Verkauf nicht genehmigt werden müsste. Dem steht die Umständlichkeit und die Mehrkosten des Zust.-erfordernisses gegenüber.
Jupp03/11

#5

03.03.2009, 17:20

Hier ist es wohl einfach so, dass kein Verwalter bestellt ist, weil man sich vielleicht die Kosten sparen will. Und dann müssen eben die übrigen Eigentümer zustimmen.
brainy
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#6

04.03.2009, 11:26

Vielen Dank!

Hab es jetzt erstmal so wie von Jupp03 vorgeschlagen vorbereitet.
Es ist richtig, dass kein Verwalter derzeit bestellt ist, im GB ist aber bei Verkauf die Zustimmung vorgesehen. Also ist es schon korrekt, dass alle Miteigentümer zustimmen müssen
Jupp03/11

#7

04.03.2009, 11:48

Meine Überschrift paßte natürlich nicht. :roll:
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Gruftie
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#8

04.03.2009, 12:50

Meine Überschrift paßte natürlich nicht.
Oh je...dit macht doch nüscht Jupp...da kann man doch mal sehen, dass auch Dir Fehler - wenn auch äußerst selten - passieren...:mrgreen:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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