Hallo,
muß im Notariat aushelfen und habe einen Ehevertrag in Arbeit. Er ist bereits in 1. und 2. Ausfertigung an die Beteiligten versandt worden. Bin mir jetzt nicht sicher in welcher Form er an das Güterrechtsregister oder Standesamt eingereicht werden muß.
Wäre für eure Hilfe dankbar.
Ehevertrag
Ist in dem Vertrag festgelegt, dass Eintragung in das Güterrechtsregister erfolgen soll?
hast du im Vertrag drin stehen, dass eine Eintragung jetzt im Güterrechtsregister erfolgen soll?
Ist relativ selten heute, von daher die Frage
Beim Standesamt reichts du diesen gar nicht ein. Dort werden diese gelben Mitteilungskarten hingeschickt als Mitteilung über die Änderung der Erbfolge.
Ist relativ selten heute, von daher die Frage
Beim Standesamt reichts du diesen gar nicht ein. Dort werden diese gelben Mitteilungskarten hingeschickt als Mitteilung über die Änderung der Erbfolge.
[size=75][color=#800040]Jeder, der sich die Fähigkeit erhält,
Schönes zu erkennen,
wird nie alt werden. [/color][/size]
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- Gruftie
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Genau, und zwar an die Geburtsstandesämter.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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- Puschelchen
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und wenn ich hier im ehevertrag drinnen hab, das güterrechtsregister über die gütertrennung/ehevertrag informiert werden soll? schick ich da ne abschrift hin oder?
DAAAAAAAAAAAAAAnke
Sorry wollt keinen neuen thread aufmachen, passt ja hier auch rein!
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Steht das so drin, dass das Güterrechtsregister "informiert" werden soll?
- Puschelchen
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ja! und zwar folgendes:Steht das so drin, dass das Güterrechtsregister "informiert" werden soll?
Wir beantragen die Eintragung im Güterrechtsregister.
heißt für mich, info an register!