Ich als RA-Gehilfin bin überfragt und hoffe auf Eure Hilfe
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Folgendes, ein Mandant von uns hat per notariellem Übergabevertrag sich zu einer monatlichen Taschengeldzahlung von 100 DM verpflichtet. Der Vertrag ist aus dem Jahre 1982 und die erste Zahlung hätte am 10.02.1982 getätigt werden sollen.
Der Anspruch wurde von der Übergeberin nie geltend gemacht und vom Übernehmer nie gezahlt. Es erfolgte kein Verzicht oder eine Schenkung sondern die Ansprüche wurden einfach nicht gefordert.
Verjährt oder verwirkt dieser Anspruch auf monatliches Taschengeld? Falls ja, wann? ich finde nichts zu verjährungsfristen bei Notarurkunden...
Danke vorweg!