Übergabevertrag

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Hilde

#1

31.03.2008, 11:26

Hallo!

Im Rahmen eines Übergabevertrages soll der Notar einen Vorschlag für die Gleichstellung der Geschwister erarbeiten. Für die übergebenden Eltern soll ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart werden. Wie wird das Wohnrecht berücksichtigt, da das Gleichstellungsgeld sofort gezahlt werden soll?

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Liebe Grüße Hilde.
Kordu

#2

31.03.2008, 14:21

Hallo Helga!

Guck mal hier: gelöscht
Zuletzt geändert von Kordu am 31.03.2008, 15:43, insgesamt 1-mal geändert.
Hilde

#3

31.03.2008, 15:11

Hallo Kordu!
Vielen Dank schonmal. Das sieht sehr gut aus. Werde ich mir gleich mal in Ruhe durchlesen.
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Linda
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#4

17.11.2008, 09:30

Da ich eine Frage zum Übergabethema habe häng ich mich hier hinten an. Angenommen es wurde notariell vereinbart, der Übernehmer hat die wart & Pflege der Übergeberin auf Lebenszeit zu übernehmen...wie ist das zu handhaben, wenn die Übernehmerin plötzlich zum Vollpflegefall wird? Sind hier die kompletten Heimkosten von ihm zu übernehmen oder gibt es das festgelegte Sätze? FAlls ja, wo finde ich so eine Tabelle?
Auch wurde ein monatliche Taschengeldzahlung von 100,- DM vereinbart, ist dies auch noch zu zahlen wenn ein Pflegeheimaufenthalt nötig ist? Oder gibt es einen bestimmten Verwendungszweck für diese monatliche Taschengeldzahlung? Ist das irgendwo festgelegt?

Der Übergabevertrag ist von 1982 und der mandant möchte nun wissen, wie das inzwischen aussieht mit den Gegenleistungen....
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