Aufbewahrung Pflichtzeitschriften (§ 32 BNotO)

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
devilinchen78
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 95
Registriert: 16.09.2007, 21:40
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: LK Lüneburg

#1

16.10.2008, 10:52

Hallo zusammen!

Unser Büro wird gerade umgebaut und dafür müssen wir alle Schränke und Regale leer räumen.

Kann mir jemand sagen, wie lange die Pflichtzeitschriften (Bundesgesetzblatt,...) aufbewahrt werden müssen?
Ich würde nämlich gerne welche ins Altpapier stecken...

In § 32 BNotO steht nur, dass man diese beziehen muss, aber nichts über die Aufbewahrung.

Gruß,
devilinchen :-)
devilinchen78
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 95
Registriert: 16.09.2007, 21:40
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: LK Lüneburg

#2

16.10.2008, 11:23

Hmmm, keiner da, der mir helfen kann? Stehe quasi schon vor dem Altpapiercontainer....
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#3

16.10.2008, 11:24

Eine gesetzliche Regelung über die Dauer der Aufbewahrung gibt es nicht.

In der Kommentierung von Schippel/Bracker zur BNotO heißt es nur: "Die Verpflichtung zum Bezug schließt die Verpflichtung zur Aufbewahrung ein...
... jeder schon länger amtierende Notar hat das Recht zur vernünftigen Aussonderung...
...Zweck der Bezugspflicht ist nicht nur die laufende Unterrichtung, sondern auch die Möglichkeit, sich jederzeit pber Gesetze und andere Normen zu unterrichten. Erst wenn die Normen obsolet geworden sind, kann das Gesetz- oder Verordnungs- oder Verkündungsblatt beseitigt werden. Die von Lerch, BWNotZ 1999, 43 genannte Frist von 5 Jahren wird daher i.d.R. zu kurz bemessen sein."

Im Zweifel empfiehlt sich ein Anruf bei dem zuständigen Prüfer.
devilinchen78
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 95
Registriert: 16.09.2007, 21:40
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: LK Lüneburg

#4

16.10.2008, 11:27

Danke, Revisor!
OK, probiere es mal bei unserem Prüfer.

Wie wird es denn in anderen Büros gehandhabt?

LG, devilinchen
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#5

16.10.2008, 11:28

Revisor, Du bist - wie so oft - unsere letzte Rettung :hurra

Ich hab zwischenzeitig festgestellt, dass ich über die google-Suche schneller die passenden FoReNo-Beiträge finde als hier :duckrenn
aber zu diesem Thema (kostenlose) Infos zu finden, ist wirklich nicht so einfach bis fast unmöglich
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#6

17.10.2008, 09:07

wir haben 10 Jahre im Keller..
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#7

17.10.2008, 20:23

Ich hab zwischenzeitig festgestellt, dass ich über die google-Suche schneller die passenden FoReNo-Beiträge finde als hier
Ja, das ist mir auch schon oft aufgefallen! :mrgreen:
Wie wird es denn in anderen Büros gehandhabt?

Bei uns wars unterschiedlich. Hab bisher in 3 Büros gearbeitet. Im ersten waren alle Zeitschriften seit Beginn seiner Notartätigkeit (der war aber erst 12 Jahre NOtar damals). Im zweiten waren alle Zeitschriften seit knapp 1950 aufbewahrt. Aber das war auch ein rießen Keller eines 3 Familienhauses (welches als nur für uns als Büro und ein paar privaträume des Notars genutzt wurde). Und beim letzten waren es auch so knapp 15-20 Jahre...
Wenn ihr öfters mal alte Sachen braucht (das haben wir nämlich ständig gebraucht), dann würde sich event. immer eine CD lohnen, wo so ein Archiv drauf ist. In die Zeitschriften (auch wenn sie gebunden sind) guckt man doch dann eher selten - hab immer die CD's befragt...
Eine gesetzliche Regelung über die Dauer der Aufbewahrung gibt es nicht.

Hm, wusste ich ehrlich gesagt auch noch nicht... Aber das mit den mehr als 5 Jahren ist schon angebracht... wobei ich auch sagen würde, dass es langsam an der Zeit wäre, die ganzen Zeitschriften nur noch elektronisch zu "erlauben"...
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#8

17.10.2008, 21:04

Lena hat geschrieben:
wobei ich auch sagen würde, dass es langsam an der Zeit wäre, die ganzen Zeitschriften nur noch elektronisch zu "erlauben"...
Soviel ich weiß,, ist das jedenfalls in NRW inzwischen der Fall. Montag bin ich wieder im Büro und kann dann Genaueres mitteilen.
Jupp03/11

#9

17.10.2008, 21:42

Jeder, der sich eine solche Frage stellt, Vernichtung von Zeitschriften aufgrund irgendwelcher Fristabläufe, hat mit diesen Zeitschriften nie gearbeitet.
Ich habe sie lieber im Büro als zum AG zu laufen oder ggf. zum OLG zu fahren.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#10

18.10.2008, 11:24

:zustimm

@Revisor: ja die elektronische Aufbewahrungist erlaubt, aber Lena meinte wohl eher "Zeitschriften in Papier" ganz abschaffen ;-)
Antworten