« micha7981 » hat folgendes geschrieben:
Dass die (dem Mandanten übersandte) Original-Kostenrechnung unterschrieben werden muss, ist schon klar. Aber warum gilt das für die Kopie, die zu den Akten (=Urschrift) zu nehmen ist? Ich kann das weder der KostO, noch der DO noch dem BeurkG entnehmen.
(Ende Zitat).
Ich kann dem nur zustimmen. Es gibt keine Verpflichtung, die Abschrift der KR. auf der Urkunde zu unterschreiben. Die Diskussionsbeiträge "Ich habe mal gelernt, die KR. sei Bestandteil der Urschrift / Urkunde und muss daher mit unterschrieben werden" sind auf irgendein geglaubtes Halbwissen / Bürotraditionen ohne Bezug auf gesetzl. Verpflichtungen zurückzuführen, und da unnötige Mehrarbeit nicht schadet natürlich unschädlich, wenn man es weiter so macht.
Zum Teil ist in obigen Beiträgen übersehen, dass Kostenberechnung nur die dem Mandanten übersandte KR. ist, und nicht die Abschrift oder Ablichtung der KR. auf der Urschrift bzw. dem sonst in der Urkundensammlung zurückzubehaltenden Exemplar.
Vgl. auch Kommentierung in Filzek, KostO, 3. Aufl. 2007, § 154 Anm. 19 u. 20 (bzw. 4. Aufl. vom November 2008 ZAP-Verlag / lexisnexis, dort am Ende der Komment. zu § 154, neue Randnummern stehen wegen neuer Einteilung noch nicht fest).
Kostenrechnung auf Urschrift - warum unterschreiben?
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Wie handhabt Ihr es? Ich habe gelernt, dass die Kostenberechnung Bestandteil der Urkunde ist und somit bei begl. Abschriften und Ausfertigungen ebenfalls enthalten sein muss. Ist das noch so oder kann die KR weggelassen werden. (Manchmal braucht man ja etwas länger, die KR zu fertigen, aber Erschienene, FinAmt etc. benötigen dringend schon begl.Abschriften, dann versende ich auch ohne KR).
Frohes Schaffen, Gruß Margot
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Dem kann ich nur zustimmen, vor allem weil ich Herrn F. nicht als Foren-Azubine, sondern als äußerst kompetetenten Kostenrechtler erlebt habe, den man schon kennen sollte.Martin Filzek hat geschrieben:« micha7981 » hat folgendes geschrieben:
Dass die (dem Mandanten übersandte) Original-Kostenrechnung unterschrieben werden muss, ist schon klar. Aber warum gilt das für die Kopie, die zu den Akten (=Urschrift) zu nehmen ist? Ich kann das weder der KostO, noch der DO noch dem BeurkG entnehmen.
(Ende Zitat).
Ich kann dem nur zustimmen. Es gibt keine Verpflichtung, die Abschrift der KR. auf der Urkunde zu unterschreiben. Die Diskussionsbeiträge "Ich habe mal gelernt, die KR. sei Bestandteil der Urschrift / Urkunde und muss daher mit unterschrieben werden" sind auf irgendein geglaubtes Halbwissen / Bürotraditionen ohne Bezug auf gesetzl. Verpflichtungen zurückzuführen, und da unnötige Mehrarbeit nicht schadet natürlich unschädlich, wenn man es weiter so macht.
Zum Teil ist in obigen Beiträgen übersehen, dass Kostenberechnung nur die dem Mandanten übersandte KR. ist, und nicht die Abschrift oder Ablichtung der KR. auf der Urschrift bzw. dem sonst in der Urkundensammlung zurückzubehaltenden Exemplar.
Vgl. auch Kommentierung in Filzek, KostO, 3. Aufl. 2007, § 154 Anm. 19 u. 20 (bzw. 4. Aufl. vom November 2008 ZAP-Verlag / lexisnexis, dort am Ende der Komment. zu § 154, neue Randnummern stehen wegen neuer Einteilung noch nicht fest).
Bei uns wird die Kostenberechnung (unter Ausschluss des Adressaten, vor allem wenn es mehrere bei Gebührenteilung gibt, aber immer: Gesamtschuldner) mit folgenden Zusätzen an die Urschrift geheftet:
Ausfertigung erteilt......
Ausfertigung zur späteren Abreichung (GBA zur Eigentumsumschreibung z.B.)... erteilt....
Abschrift + Veräußerungsanz. ...
usw.
Datum
gez. (hier zeichne ich!!!!, und das auch nicht wirklich, sondern nur mit gez. ....)
Und das hat in nun 20 Jahren kein Prüfer beanstandet!
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Hallo Ihr Lieben,
die Kostennote bei der Urschrift wird doch deshalb unterschreiben und vernäht, damit wenn der Mandant sie nicht zahlt zu einer vollstreckbaren Ausfertigung gemacht werden kann. Wenn eine begl. Abschrift abgesandt wird, wenn wir so oder so ne Kostennote raus schicken,nehmen wird die Kostennote bei beglaubigten Abschriften raus weil die Mdt sie meist beide bezahlen. nur in der Urschrift bleibt sie und wird mitgesiegelt oder wie man es auch nennt. Auch für die Steuern und so.
SF.
die Kostennote bei der Urschrift wird doch deshalb unterschreiben und vernäht, damit wenn der Mandant sie nicht zahlt zu einer vollstreckbaren Ausfertigung gemacht werden kann. Wenn eine begl. Abschrift abgesandt wird, wenn wir so oder so ne Kostennote raus schicken,nehmen wird die Kostennote bei beglaubigten Abschriften raus weil die Mdt sie meist beide bezahlen. nur in der Urschrift bleibt sie und wird mitgesiegelt oder wie man es auch nennt. Auch für die Steuern und so.
SF.
[font=Comic Sans MS][color=#FF0000][size=150]Die Gabe, nie zu vergessen, was du warst, den Mut, das zu sein, was du bist, die Kraft, das zu werden, was du sein möchtest.[/size][/color][/font]
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Wird hier nicht so gemacht, s.o.!Silvia88 hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,
die Kostennote bei der Urschrift wird doch deshalb unterschreiben und vernäht, damit wenn der Mandant sie nicht zahlt zu einer vollstreckbaren Ausfertigung gemacht werden kann. Wenn eine begl. Abschrift abgesandt wird, wenn wir so oder so ne Kostennote raus schicken,nehmen wird die Kostennote bei beglaubigten Abschriften raus weil die Mdt sie meist beide bezahlen. nur in der Urschrift bleibt sie und wird mitgesiegelt oder wie man es auch nennt. Auch für die Steuern und so.
SF.
Du kannst jederzeit eine korrekte Ausfertigung aus dem Textverarbeitungsprogramm des PC ziehen, und das mit gez. Notar versehen. Das ist völlig legitim. Der Notar bestätigt die Übereinstimmung mit der Urschrift. Unterschriften müssen auch für dieVollstreckung nicht vorhanden sein, sondern nur bestätigt! Du musst keine Ablichtung der Urschrift auf dem Kopierer erstellen. Das wäre auch äusserst lästig. Eine unterschriebene Kostennote (mit Adressat - wie denn auch bei Gesamtschuldnern) ist bei uns an keiner Urschrift. Und wie gesagt, nach 20 Jahren noch nie beanstandet.
Du fertigst doch z. B. auch bei 6 Kaufvertragsparteien die Ausfertigungen, beglaubigten Abschriften, einfache Abschriften.... nicht am Kopierer (krebsgefahr), sondern lässt sie mit jeweils gez. ausdrucken.
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nicht am Kopierer (krebsgefahr)
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Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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