Aktienrecht Umwandlung nichtstimmberechtigte Aktien

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Pepsi
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#31

26.09.2008, 13:41

wo erfahre ich notfalls ob sie börsnnotiert ist? (ich glaube nicht, das ist nur eine kleine AG...)
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Manfred Fisch
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#32

26.09.2008, 13:44

Pepsi hat geschrieben:wo erfahre ich notfalls ob sie börsnnotiert ist? (ich glaube nicht, das ist nur eine kleine AG...)
z.B. auf
www.cortalconsors.de
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#33

26.09.2008, 13:48

ich hatte noch was geschrieben vorher :oops:
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Manfred Fisch
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#34

26.09.2008, 13:55

Pepsi hat geschrieben:beide Beschlüsse? gilt das nur für börsennotierte AGs?
Sorry, nicht gesehen - formal muss nur der Beschluss über die Satzungsänderung der Stammaktionäre beurkdunet werden, für den Beschluss der nichtstimmberechtigten Aktionäre reicht eine Niederschrift des AR-Vorsitzenden. Sinnvollerweise würde ich aber beides zusammen in die not. Verhandlung aufnehmen.
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#35

26.09.2008, 13:57

also die AG ist nicht börsennotiert.. muss dann trotzdem not. Beurkundung? (was heißt dieser Satz aus § 130: "Bei nichtbörsennotierten Gesellschaften reicht eine vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu unterzeichnende Niederschrift aus, soweit keine Beschlüsse gefaßt werden, für die das Gesetz eine Dreiviertel- oder größere Mehrheit bestimmt. ")

Chefe meinte beides in einem geht irgendwie nicht... (aber das muss nichts heißen, er miente auch das es nicht beurkundet werden muss) arrg
Kordu

#36

26.09.2008, 14:01

Pepsi hat geschrieben:da ich die Signaturen ja ausgeschaltet habe, kann ich auch nicht sehen was hier für Schwachsinn steht
Und wieso müssen wir dann Deinen "Schwachsinn" lesen? :P

P.S.: Ich bin ja eigentlich "abwesend", aber das interessiert mich dann schon!
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#37

26.09.2008, 14:02

och nur so.. alle anderen haben doch auch ne Signatur, wieso ich nicht (PS: OT)
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#38

26.09.2008, 14:48

Pepsi hat geschrieben:also die AG ist nicht börsennotiert.. muss dann trotzdem not. Beurkundung? (was heißt dieser Satz aus § 130: "Bei nichtbörsennotierten Gesellschaften reicht eine vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu unterzeichnende Niederschrift aus, soweit keine Beschlüsse gefaßt werden, für die das Gesetz eine Dreiviertel- oder größere Mehrheit bestimmt. ")

Chefe meinte beides in einem geht irgendwie nicht... (aber das muss nichts heißen, er miente auch das es nicht beurkundet werden muss) arrg
Muss not. beurkundet werden, da Satzungsänderung 3/4 Mehrheit bedarf.
Das Protokoll sieht wie folgt aus:

1. Beschluss Satzugsändeurng durch die Stammaktionäre.
2. Danach kommen die Vorzugsaktionäre zu einer a.o. HV zusammen und fassen den Sonderbeschluss über die Zustimmung zur Umwandlung der Aktien.
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#39

26.09.2008, 14:51

danke!!! Chefe kommt grad, werd ihm das gleich mal beipulen
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#40

26.09.2008, 14:55

das glaubt er mir mal wieder nicht: "das halte ich für ein gerücht" mpf
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