Hallo,
wir führen unsere Urkundenrolle in elektr. Form mit RA-MICRO. Dort habe ich leider zwei falsche Einträge gemacht insofern, als dass ich falsche Beteiligte zu 2 UR-Nummern eingetragen habe. Kann ich dies mit dem Korrekturvermerk beheben? Welches Datum steht dann unter dem Korrekturvermerk? Kann das Datum zurückgesetzt werden?
Für Eure Hilfe wäre ich dankbar!
Berichtigung Urkundenrolle
Hallo Pepsi,
danke für Deine Antwort. So hatte ich es mir auch gedacht. Meine nächste Frage war: Welches Datum erscheint im "Berichtigungsvermerk": Das Datum, an dem tatsächlich korrigiert wurde, oder das Datum, auf das der PC zurückgesetzt wurde?
Ich weiß ja, dass wir die UR nicht korrigieren sollen, aber wenn´s nun einmal geschehen ist, was nicht soll, dann... Ich weiß, dass viele ihre UR erst auf Papier führen und dann "irgendwann" in die Rolle soz. "in Reinschrift" eintragen, aber dann passieren eben auch solche Sachen! Wir sind eben alle "nur" Menschen!
Danke vorab für Deine Auskunft!
danke für Deine Antwort. So hatte ich es mir auch gedacht. Meine nächste Frage war: Welches Datum erscheint im "Berichtigungsvermerk": Das Datum, an dem tatsächlich korrigiert wurde, oder das Datum, auf das der PC zurückgesetzt wurde?
Ich weiß ja, dass wir die UR nicht korrigieren sollen, aber wenn´s nun einmal geschehen ist, was nicht soll, dann... Ich weiß, dass viele ihre UR erst auf Papier führen und dann "irgendwann" in die Rolle soz. "in Reinschrift" eintragen, aber dann passieren eben auch solche Sachen! Wir sind eben alle "nur" Menschen!
Danke vorab für Deine Auskunft!
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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wieso soll die UR nicht korrigiert werden? dazu ist doch der Vermerk bzw die Funktion gerade da!!!! was glaubst du was ich schon alles korrigiert habe.. hat noch keiner gemeckert
das PC-Datum IST das Datum.. wo meinst du holt sich das Programm sonst das Datum her?!?
das PC-Datum IST das Datum.. wo meinst du holt sich das Programm sonst das Datum her?!?
- Lena
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Wurden die Seiten schon ausgedruckt? Dann darf sie normalerweise nicht mehr geändert werden, bzw. es muss jede Änderung im Ausdruck ersichtlich bleiben (steht so in der DNotO!). Sofern du es noch nicht ausgedruckt hast kannst du es korrigieren! Wenn schon ausgedruckte Seiten immer noch korrigiert werden könnten (und dann ein neuer Ausdruck erfolgen kann ohne dass man die Änderung sieht) kann es bei einer Prüfung schon zu Problemen kommen!Pepsi hat geschrieben:wieso soll die UR nicht korrigiert werden? dazu ist doch der Vermerk bzw die Funktion gerade da!!!! was glaubst du was ich schon alles korrigiert habe.. hat noch keiner gemeckert
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
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