Aktienrecht Umwandlung nichtstimmberechtigte Aktien

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Lena
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#11

16.09.2008, 20:50

Na dann is das was ich aus der Erinnerung ausgegraben hab (oh mei, was man alles schon nach nem 3/4 Jahr vergisst) ja doch net so falsch :banane
Liebe Grüße
Lena

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wifey
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#12

16.09.2008, 20:53

und auch die Sache mit der SATZUNG! Ohne geht es nicht!!

Also Pepsi: mal eben so HV geht gar nicht. Ettliche Fristen, Veröffentlichungszwang, der AR-Vorsitzende sollte wissen was geplant ist, der Notar führt normalerweise Protokoll .... usw.

Wie groß ist die AG denn? Hast Du ne Info, wie viele Aktionäre es überhaupt gibt?
Viele Grüße

ich
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Pepsi
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#13

17.09.2008, 10:59

irgendwas mit 12 insgesamt.. OK da ich mal davon ausgehe, dass die die Einladung (wenns überhaupt eine gibt) nicht veröffentlicht haben, können wir das wohl vergessen..

ok dann danke schonmal, dann versuch ich mal die Satzung zu bekommen und meld mich dann wieder

@Lena: wie heißtn das Buch genau?
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Pepsi
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#14

17.09.2008, 16:17

also wir holen uns morgen vom Gericht die Satzung (bei den Unterlagen der FIrma ist nicht eindeutig, ob das die letzte gültige ist)

könnte mal jemand die Unterschiede zwischen den ganzen Aktien erklären? Stückaktien, Vorzugsaktien, Nennbetragsaktien... da sieht doch keiner durch
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Lena
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#15

17.09.2008, 17:23

@Lena: wie heißtn das Buch genau?
Welches meinst du? Den Gustavus? Na der heißt Gustavus... :wink:

guckst du z.b. hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=15 ... t=gustavus

und bzgl. der Aktien - guck mal bei Wiki - da isses eigenltich ganz gut gegliedert und erklärt (wichtig sind ja nur die Unterscheidungsmerkmale): http://de.wikipedia.org/wiki/Aktie#Aktiengattungen
Liebe Grüße
Lena

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Pepsi
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#16

23.09.2008, 09:16

oh man, ich komm nicht so richtig damit klar.. nu hab ich kapiert, dass es Stammaktien und Vozugsaktien gibt, aber das Muster im Happ.. ich weiß nicht, was da wichtig ist und was nicht... das is doch eine sch**** am liebsten würd ichs abgeben..
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Manfred Fisch
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#17

23.09.2008, 09:39

Du kannst natürlich auch eine außerordentliche Universal-Hauptversammlung protokollieren. Dann müssen nur alle Aktionäre auf Formen und Fristen verzichten. Das AKtG sagt, der AR soll (also muss nicht) an der HV teilnehmen.

Die HV läuft wie folgt ab: Die nicht stimmberechtigten Vorzugsaktien (§ 139 ff. AktG) werden umgewandelt in Stammaktien. Beschluss aller Stammaktionäre Aktionäre mit Beschluss entsprechender Satzungsänderungen (meist § 3). Da die Vorzugsaktionäre in diesem Fall nicht stimmberechtigt sind (sind ja Inhaber stimmrechtsloser Aktien) wird als TOP 2 ein Sonderbeschluss der nichtstimmberechtigten Vorzugsaktionäre gefasst, welche dem Beschluss zu TOP 1 zustimmen (Umwandlung in Stammaktien). Die neu gebildeten Stammaktien werden in der Gattung ausgegeben (also Stück- oder Nennbetragsaktien) wie sie bei den übrigen Stammaktionären bereits bestehen. Es müssen auch Regelungen aufgenommen werden, ab welchem der Vorzug wegfällt (meist höhere Dividende).

Dem Gericht meldest Du nur, dass die HV die Änderung der §§ der Satzung beschlossen hat. Anmeldung durch Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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#18

23.09.2008, 09:45

Pepsi hat geschrieben:also wir holen uns morgen vom Gericht die Satzung (bei den Unterlagen der FIrma ist nicht eindeutig, ob das die letzte gültige ist)

könnte mal jemand die Unterschiede zwischen den ganzen Aktien erklären? Stückaktien, Vorzugsaktien, Nennbetragsaktien... da sieht doch keiner durch
Stückaktien lauten auf keinen bestimmten Betrag, sondern sind verhätniswahrend am Grundkapital beteiligt. Die Aktionäre sind nur mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital beteiligt.

Nennbetragsaktien lauten auf einen bestimmten Betrag (bspw. € 5,00). Die Aktionäre sind also mit einem bestimmten €-Betrag am Kapital der Gesellschaft beteiligt.

Namensaktien lauten auf den Namen, d.h. der Aktionär kann Aktien wirksam nur übertragen, wenn zugleich der Eintrag des neuen Aktionärs im Aktienregister der Gesellschaft erfolgt. Meist sind diese Aktien vinkuliert. Da der Gesellschaft dadurch alle Aktionäre nementlich bekannt sind, empfiehlt sich diese für kleinere AG - HV, Jahresabschlüsse etc. können so direkt an die Aktionäre ohne Veröffentlichung im eBAnz erfolgen.

Inhaberaktien sind Aktien, deren Rechte der jeweilige Inhaber geltend machen kann (also im Gegensatz zur Namensaktien). Inhaberaktien werden i.d.R. an der Börse gehandelt.

vinkulierte Aktien sind Aktien, die nur unter bestimmten Voraussetzungen (bspw. Zustimmung der AR) wirksam abgetreten werden können.

Vorzugsaktien sind Aktien, die i.d.R. ohne Stimmrecht ausgestaltet werden. Dafür, dass diese Aktionäre in der HV kein Stimmrecht haben, erhalten sie meist eine höhere Dividende.
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Pepsi
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#19

23.09.2008, 15:15

ooooh das ist super, das bringt mich schon total weiter!!!!!!
danke für die zweite Antwort, aber Wiki hat mir schon geholfen!!!
*knutsch*

und wie ist das nun mit der Veröffentlichung der EInladung 30 Tage vorher im Bundesanzeiger?!? kann das bei der außerordentlichen HV unterbleiben?
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Pepsi
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#20

23.09.2008, 15:23

wieso muss eigentlich die Satzung geändert werden?
in § 3 steht die Bekanntmachung
in § 5 gehts um Namensaktien/Vorzugsaktien
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