Käuferbevollmächtigung Finanzierungsgrundpfandrechte

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Jupp03/11

#21

10.09.2008, 12:38

Manfred Fisch hat geschrieben:
Jupp03 hat geschrieben:dem ist nicht so
Wem ist nicht so?
dem, was Pepsi geschrieben hat
Kordu

#22

10.09.2008, 13:44

Pepsi hat geschrieben:"Trotz Neufassung des § 79 ZPO kann die Praxis bei Unterwerfungserklärungen aufgrund
von Finanzierungsvollmachten deshalb nach unserer Überzeugung unverändert
beibehalten werden."
@Pepsi: Es ist aber schon "uralt", dass Mitarbeiter nicht zur Beurkundung von Finanzierungsgrundpfandrechten bevollmächtigt werden sollen.

Es geht hier nur darum, dass der Käufer für den Verkäufer die Unterwerfungserklärung erklären kann.

Das GB-Amt kann zwar nicht den Antrag zurückweisen, wenn ein Angestellter des Notars die GS erklärt, denn das hätte der Notar schon tun müssen!! Gleichwohl sollte der Notar nach meiner Auffassung eine solche Beurkundung nicht vornehmen!
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Pepsi
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#23

10.09.2008, 14:41

wieso ist dem nicht so, das schreibt doch die BNotK.. hab ich mir doch nicht ausgedacht..

es geht in diesem Thread ja wohl auch nicht um die Angestelltenvollmacht und ich habe auch in dem genannten Beitrag nichts davon gesagt, sondern nur die BNotK zitiert
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Manfred Fisch
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#24

10.09.2008, 14:44

Also ehrlich gesagt, habe ich bei der Überschrift des Rundschreibens auch kurz gezuckt
Dann komm ich halt in die Hölle,
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#25

10.09.2008, 14:53

Tatsache... jetzt versteh ich gar nichts mehr... ich verstehe diese tausend Seiten nicht... was ist denn nun, geht die Vollmacht (allgemein, ob nun Käufer oder wer auch immer) noch wegen dieser Gesetzesänderung oder nicht oder wie... arrrrrg
Jupp03/11

#26

23.10.2008, 08:22

Es gibt nunmehr eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld, wonach die Vertretung des Verkäufers durch den Käufer bei der Grundschuldbestellung bejaht wird.

Az.: 23 T 824/08 Beschluss vom 15.10.2008

Falls jemand diese Entscheidung nicht aufrufen kann über Internet, bitte PN.
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Gruftie
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#27

23.10.2008, 08:36

:thx lieber Jupp!! Und einen wunderschönen, stressfreien und sonnigen Tag für Dich! :wink1
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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#28

26.10.2008, 12:09

aber das BNotK RUndschreiben sagt doch was anderes..
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Manfred Fisch
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#29

27.10.2008, 10:29

Die GS-Bestellung ist idR ein Verbrauchervertrag (Darlehensnehmer - Bank). Bei Verbraucherverträgen soll der Verbraucher nur durch eine eigene Vertrauensperson vertreten werden (wenn überhaupt). Da der Notarangestellt zwar eine vertrauenswürdige Person ist, aber halt idR keine Vertrauensperson des Verbrauchers ist, scheidet eine Bevollmächtigung des Notarangestellten aus.

Warums die BNotK trotzdem in ihr Rundschreiben schreibt, ist mir auch nicht klar...
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#30

27.10.2008, 13:59

das mit der Angestelltenvollmacht hatten wir ja nun ausführlich diskutiert..

hier gehts um die Käuferbev... und das hatte die BNotK m.E. auch bejaht.. (vielleicht komme ich nachher ma dazu dieses ellenlange Schreiben zu lesen)
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