Käuferbevollmächtigung Finanzierungsgrundpfandrechte

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Manfred Fisch
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 645
Registriert: 19.05.2006, 17:45
Beruf: Notarfachwirt
Software: Andere
Wohnort: Reichelsheim

#11

09.09.2008, 12:51

Wartet doch erstmal ab, ob denn tatsächlich die ZV-Unterwerfungserklärung als Prozesshandlung im Sinne des § 79 Abs. 2 ZPO zu subsumieren ist.

Da gibt es durchaus unterschiedliche Sichtweisen. Dass die ZV-Unterwerfung eine Prozesshandlung ist, ist unstreitig. Da hat der BGH auch nichts Neues festgestellt.

Der § 79 ZPO regelt aber eigentlich nur, wer berechtigt sein soll, vor Gericht die Interessen eines anderen wahrzunehmen. Ich denke, dass sich diese Diskussion in Wohlgefallen auflösen wird.
Benutzeravatar
Gruftie
Foreno-Inventar
Beiträge: 2433
Registriert: 07.02.2007, 09:33
Beruf: Renofachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#12

09.09.2008, 13:28

Ich denke, dass sich diese Diskussion in Wohlgefallen auflösen wird.
Hoffentlich...

Hierzu gibt es das Rundschreiben Nr. 24/2008 der Bundesnotarkammer vom 05.09.2008...muss ich mir allerdings noch durchlesen...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
UschiR

#13

09.09.2008, 14:02

Hallo Jupp,

die Diskussion ist bei uns erst am 05.09.2008 losgegangen, als wir ein Schreiben bezüglich dieser Sachlage von unserem Amtsgericht in der Post hatten.

Vorher hatte sich hier nämlich keiner drum gekümmert und den Newsletter lesen, hat hier keiner nötig :oops:

Na ja, ich bin zum Glück nicht im Notariat! :D

Na ja,....was ich eigentlich wollte

Unser AG hat uns in dem Schreiben folgendes mitgeteilt:


"...........Im Interesse einer praxisgerechte Handhabung haben sich di ein Grundbuchsachen tätiegne Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des AG darauf verständigt, im Grundbucheintragungsverfahren von einer obligatorischen Zurückweisung eines nach neuem Recht nicht mehr vertetungsbefugten Bevollmächtigten abzusehen......

Diese Auffassung unterliegt selbstverständlich der Überprüfung anhand der zu erwarten Rechtsprechung und Literatur zu den neuen Bestimmungen.....

Habt ihr auch solche Reaktionen? Wie sieht es bei anderen Gerichten aus?
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#14

09.09.2008, 15:16

keine Reaktion... bin mal gespannt, habe jetzt erst gerade ne GS eingericht mit Angestelltenvollmachtsausnutzung
Benutzeravatar
Sanni80
Forenfachkraft
Beiträge: 236
Registriert: 16.06.2008, 11:16
Beruf: ReNoFachangestellte

#15

09.09.2008, 18:33

Manfred Fisch hat geschrieben: Ich denke, dass sich diese Diskussion in Wohlgefallen auflösen wird.
neue interne Kenntnisse lassen mich diesem nur zustimmen
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#16

09.09.2008, 19:56

warum? was meint ihr mit Wohlgefallen? was denn nun, ja oder nein!?
Kordu

#17

09.09.2008, 20:22

Pepsi hat geschrieben:was meint ihr mit Wohlgefallen? was denn nun, ja oder nein!?
Hierzu füge ich mal das Rundschreiben der BNotK 24/2008 bei.
Dateianhänge
BNotK Rundschreiben 24_2008.pdf
(134.73 KiB) 70-mal heruntergeladen
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#18

10.09.2008, 10:07

"Trotz Neufassung des § 79 ZPO kann die Praxis bei Unterwerfungserklärungen aufgrund
von Finanzierungsvollmachten deshalb nach unserer Überzeugung unverändert
beibehalten werden."

mehr wollt ich gar nicht wissen
Jupp03/11

#19

10.09.2008, 10:08

dem ist nicht so
Benutzeravatar
Manfred Fisch
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 645
Registriert: 19.05.2006, 17:45
Beruf: Notarfachwirt
Software: Andere
Wohnort: Reichelsheim

#20

10.09.2008, 11:58

Jupp03 hat geschrieben:dem ist nicht so
Wem ist nicht so?
Antworten