Hallo Ihr Lieben,
wir beurkunden im Büro meist Angebots- und Annahmeurkunden von Wohnungseigentumskaufverträgen. Die Wohnungen werden zunächst angekauft und dann weiter veräußert.
Wie werden diese "Doppeldeckerverträge" in der Praxis abgewickelt?
Wer hat hier Erfahrungen sammeln können und worauf muss besonders geachtet werden?
Ankauf und Weiterverkauf von Immobilien
- mrsbloom
- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 31.01.2007, 16:33
- Beruf: gepr. Notarfachwirtin
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Aber nicht in einer Urkunde, oder?
Also, wenn das ziemlich zeitgleich beurkundet wird, dann würde ich in den Weiterkaufsvertrag die Abtretung der Auflassungsvormerkung mit reinnehmen, statt Neueintrag. Das fällt mir jetzt das spontan dazu ein. Sonst ist m.E. nichts weiter zu beachten.
Wenn der Ankaufsvertrag vorher abgewickelt werden, ist sowieso alles ganz normal.
LG Tina
Also, wenn das ziemlich zeitgleich beurkundet wird, dann würde ich in den Weiterkaufsvertrag die Abtretung der Auflassungsvormerkung mit reinnehmen, statt Neueintrag. Das fällt mir jetzt das spontan dazu ein. Sonst ist m.E. nichts weiter zu beachten.
Wenn der Ankaufsvertrag vorher abgewickelt werden, ist sowieso alles ganz normal.
LG Tina
Gruß Tina
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
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Max Frisch
Ich schätze mal, dass der 1. Verkäufer ein Angebot abgibt und der Angebotsempfänger einen Dritten bestimmen kann mit der Annahme. Ansonsten ergibt Angebot und Annahme m. E. keinen Sinn.