Erfüllung eines Vermächtnisses vor Erbnachweis?

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Silvi
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#1

17.06.2008, 15:31

Hallo Ihr Lieben, ich habe hier folgenden Fall:
Erblasser hat notarielles Testament gemacht, leider jedoch keine Erben benannt. ERhat lediglich den Eheleute XY das zum Nachlass gehörende Grundstück als Vermächtnis zuwandt. Die gesetzliche Erbfolge ist schwierig zu ermitteln, Erbschein liegt noch nicht vor. Der Testamentsvollstrecker möchte jetzt schon mal das Vermächtnis erfüllen und das Grundstück auf die Eheleute XY übertragen.
Ist das möglich vor Nachweis der Erbfolge?
LG Silvi
Kordu

#2

17.06.2008, 19:31

Grundsätzlich ist erst einmal die Frage, was genau in dem Testament drinsteht, was also die Aufgaben des Testamentsvollstreckers genau sein sollen.

Gemäß § 2205 BGB "hat der Testamentsvollstrecker den Nachlass zu verwalten und ist berechtigt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Zu unentgeltlichen Verfügungen ist er nur berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen."

In § 2208 Abs. 2 BGB heißt es:

„Hat der Testamentsvollstrecker Verfügungen des Erblassers nicht selbst zur Ausführung zu bringen, so kann er die Ausführung von dem Erben verlangen, sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist.“


In § 2211 BGB heißt es:

„Über einen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand kann der Erbe nicht verfügen.“


Das sind erst einmal die wesentlichsten Paragraphen, die mir zu diesem Fall einfallen.

Wie gesagt: Es ist erst einmal wichtig herauszufinden, welche Aufgaben der Testamentsvollstrecker genau haben soll.
Silvi
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#3

18.06.2008, 08:22

Da muss ich mir erst nochmal das Testament geben lassen, die Sache hatte sich hier nämlich eigentlich schon erledigt. Danke dir erstmal für die Paragraphen
LG Silvi
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