Notarvertretung - Formulierung in der UR

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Puschelchen
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#1

25.03.2008, 10:15

Hallo ihr Lieben. Hoffe ihr hattet alle nen fleißigen Osterhasen.

Hier mal mein Problem: Mein Chef (Notar+RA) ist im Urlaub und hat die bei uns im Büro ansässige RAin als seine Notarvertreterin bestellt. Nun haben wir morgen eine Beurkundung und ich weiß nicht genau, wie ich es in der Urkunde formulieren soll. Ich poste hier mal mein Vorschlag und evtl. kann der eine oder andere von euch mir einige Tipps geben, wie es besser wäre oder ob es evtl. so falsch ist, wie ich es formuliert habe. Danke schon mal.

"V e r h a n d e l t


zu Berlin am __ 2008

Vor der unterzeichneten Rechtsanwältin AA als amtlich bestellte Notarvertreterin des Notars BB, __ Str. , Berlin

erscheint heute in ihren Amtsräumen:

Frau XX

ausgewiesen durch Vorlage ihres gültigen mit Lichtbild versehenen Personaldokumentes, und erklärte sich damit einverstanden, dass eine Kopie ihres Personalausweises zur Handakte der beurkundenden Notarvertreterin genommen wird.

Die Erschienene erteilt der Notarvertreterin die Zustimmung zur maschinellen Speicherung und Verarbeitung der mit dieser Urkunde zusammenhängenden Daten, insbesondere Adresse, Geburtsdatum und -ort.

Die Notarvertreterin erläuterte das Mitwirkungsverbot nach § 3 Abs.1 Satz 1 Nr.7 BeurkG. Daraufhin fragte die Notarvertreterin die Erschienene, ob sie (die Notarvertreterin) oder der mit ihr in Bürogemeinschaft tätige Rechtsanwalt und Notar XX in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beurkundung ist, außerhalb des Notaramts tätig war oder ist. Eine Vorbefassung wurde von der Beteiligten verneint.

Die Erschienene bat die beurkundende Notarvertreterin ihre Erklärungen zur Erteilung einer

General- und Vorsorgevollmacht
nebst Betreuungs- und Patientenverfügung

zu beurkunden und erklärte:

---------------------

Die Niederschrift wurde der Erschienenen von der Notarvertreterin vorgelesen, von ihr genehmigt sowie von ihr und der Notarvertreterin eigenhändig wie folgt unterzeichnet:
Zuletzt geändert von Puschelchen am 26.03.2008, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
Kordu

#2

25.03.2008, 10:24

Kannst Du so schreiben!

Eine Kleinigkeit nur: Es muss heißen: Vor der unterzeichneten Rechtsanwältin AA als amtlich bestellter Notarvertreterin des Notars BB, __ Str. , Berlin

"als amtlich bestellter" ist sozusagen die Abkürzung von "als der amtlich bestellten" ... deshalb das "r"! :wink:

Mal nur so am Rande: Bei einem männlichen Vertreter würde es übrigens "als amtlich bestelltem Vertreter" und nicht "bestellten" (wie viele schreiben) heißen. Hier ist es die Abkürzung von "als dem amtlich bestellten ...".
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#3

25.03.2008, 10:28

Danke dir Schnecke, liege Grüße ins Niedersachsen!
Jupp03/11

#4

25.03.2008, 10:30

bist mal wieder pingelig :streit
Kordu

#5

25.03.2008, 10:30

Bitte! Gern geschehen! Liebe Grüße zurück nach Berlin!
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#6

25.03.2008, 10:33

bist mal wieder pingelig
Bin ihr da ganz froh, da ich immer (leider) solche kleinen Fehler einbaue und diese dann leider übersehe! Bin wohl ein schludriger Mensch und werd es nicht los.

Hier noch ne kurze Frage: Ich kann ja bei RA-Micro ganz einfach in die UR-Rolle den Notarvertreter einfügen, nun will dieses Programm von mir den Anfang und das Ende der Vertretungszeit wissen! Anfang ist ja kein Problem und Ende theoretisch auch nicht, aber es kann ja sein, dass der Notar früher wieder im Amt ist! Oder meinen die da das Datum welches ich beim Landgericht als Vertretung angemeldet habe?
Kordu

#7

25.03.2008, 10:34

Du nennst es pingelig. Ich nenn es korrekt.
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#8

25.03.2008, 10:35

:dafuer
Kordu

#9

25.03.2008, 10:36

Oh! Wir scheinen wohl noch eine andere Version von RA Micro drauf zu haben. Wir werden das nicht gefragt. ...

Ich denke aber, dass damit das Ende der Vertretungszeit gemeint ist, das Du gegenüber dem LG angegeben hast.
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#10

25.03.2008, 10:41

oki danke. wir haben die Version 3.0b.08
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