Hallo, ich mache mir gerade Gedanken darüber wo jetzt das Original der Gesellschafterliste bei GmbH-Gründungen hinkommt. Früher wurde es ja mit ans Gericht geschickt, was jetzt ja durch die Einreichung in elektronischer Form entfällt. Wie wird es von Euch gehandhabt? Lasst Ihr die Liste in der Akte, in der Urkundensammlung oder schickt Ihr Sie an die GmbH??
Danke im voraus und einen schönen Wochenstart.
Bibi
Wohin mit der Original-Gesellschafterliste???
- Puschelchen
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Wir auch, wir legen Sie nach elektronischer Übermittlung immer hinten in die Aktentasche in eine Folie.
LG
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- Lena
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Es gibt Aufsätze darüber, dass Originalunterlagen entweder an die Beteiligten zurückgesandt oder mit einer Büroklammer bei der Original-Anmeldung verwahrt werden sollten. Einfach nur in der Akte lassen ist nicht wirklich gut, weil diese ja nach einiger Zeit vernichtet werden. Daher schicke ich nach Eintragung der Angelegenheit die Originalsachen wieder zuirück an die GEsellschaft. Wenn die diese vernichten ist das nicht mehr unser Problem...
Liebe Grüße
Lena
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Das kann man mit Gesellschafterlisten gut machen... Das Problem ist aber auch, dass man oft noch mehr Original-Unterlagen von den Beteiligten bekommt (z.b. ne 2. HR-Anmeldung weil einer der GF bei einem anderen Notar unterschrieben hat, die Bilanz, der original privatschriftliche Gesellschafterbeschluss....) Dann quilt die Urkundensammlung irgendwann über wenn man alles bei den Original-Urkunden verwahrt...
Liebe Grüße
Lena
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Denke auch dass das das sinnvollste ist, generell für alle Original-Unterlagen die die Gesellschaft uns zur Weitergabe ans Handelsregister überlassen hat...
Liebe Grüße
Lena
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