Hallo Ihr Lieben!
Wir haben gerade ein Problem mit unserem Notar. Er hat KV beurkundet und will jetzt ein Aufgebotsverfahren wegen eines verloren gegangenen Grundschuldbriefs machen. Er möchte dieses aber partout als Notar unterschreiben, dabei läuft das Aufgebotsverfahren doch nach der ZPO. Muss er die Schreiben dann nicht als RA unterschreiben?
Hier gibt es gerade echt Knartsch und ich wäre für eine konkrete Antwort sehr dankbar! Danke schon mal!
Aufgebotsverfahren wg. verl. Grundschuldbrief - Abrechnung
- blauekaros
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Zuletzt geändert von blauekaros am 11.01.2008, 09:48, insgesamt 1-mal geändert.
Zwei Dinge sind unendlich, das Universium und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universium bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein)
[img]http://www.cosgan.de/images/midi/haushalt/k020.gif[/img]
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Also: Wir haben gerade kürzlich so einen Fall gehabt: Da hat der Notar in seiner Eigenschaft als Notar unterschrieben. Die Vertragsparteien haben doch auch den Notar beauftragt, alles Erforderliche zu veranlassen. Deshalb kann m.E. der Notar als Notar ohne weiteres unterschreiben.
- blauekaros
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Oh, das wird meine Kollegin wohl gar nicht gerne hören, da sie die Auffassung vertreten hat, dass Verfahren nach ZPO = Unterschrift als RA ist.
Ist denn bei Euch alles glatte gelaufen? Oder gabs Rügen?
Ist denn bei Euch alles glatte gelaufen? Oder gabs Rügen?
Zwei Dinge sind unendlich, das Universium und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universium bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein)
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- blauekaros
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Okay, werde das meiner Kollegin sagen ... die Arme, hat sich schon ziemlich mit unserem Notar in den Haaren gelegen, aber was solls.
Danke Kordu ...
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- blauekaros
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Wie wurde die Angelegenheit denn abgerechnet?
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