Ich stelle mir die Frage, wann ich einen Auszug aus dem Transparenzregister benötige, um den wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln.
Im Einzelnen:
Bisher haben wir bei Satzungsänderungen, Anteilsabtretungen, Kapitalerhöhungen immer auch die wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft (deren Satzung z.B. geändert wurde) festgestellt und den Transparenzregisterauszug eingeholt. So verstehe ich auch den § 2 Abs. 1 Nr. 10 a) ee).
Wenn ich aber das Prüfungstool bei XNP nutze, dann werden solche Fälle nicht erfasst, da die GmbH nicht Beteiligter ist. Dies sind nur die Gesellschafter als Handelnde.
Was gilt hier?
Habe ich hier bislang überflüssige Auszüge eingeholt?

