Guten morgen.
Wir haben einem Grundbuchamt, das komplett digitalisiert ist, auf elektronischem Wege eine (Papier-)Löschungsbewilligung übermittelt. Auf der befand sich auch der Löschungsantrag des Eigentümers (der hier beglaubigt wurde).
Das Grundbuchamt braucht definitiv nicht die Original-Urkunde (haben wir geklärt).
Was macht man nun damit?
Ich tendiere dazu, dass dem Eigentümer zu übersenden, da ja seine Beglaubigung auch da drauf ist.
Und was wäre, wenn man es getrennt hätte - also eine reine Löschungsbewilligung - dann der Bank zurückschicken?
Freue mich auf Ideen.
digitaler Grundbuchverkehr Löschungsbewilligung
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Feldhamster
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Im aktuellen Fall würde ich die Urkunde zur Urkundensammlung nehmen. Eine reine Löschungsbewilligung würde ich in der Nebenakte des Notars belassen und den getrenntem Antrag in die Sammlung nehmen.
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ganz genau soFeldhamster hat geschrieben: ↑02.02.2026, 20:29Im aktuellen Fall würde ich die Urkunde zur Urkundensammlung nehmen. Eine reine Löschungsbewilligung würde ich in der Nebenakte des Notars belassen und den getrenntem Antrag in die Sammlung nehmen.


