digitaler Grundbuchverkehr Löschungsbewilligung

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Resa
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 291
Registriert: 31.03.2014, 17:49
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

02.02.2026, 10:31

Guten morgen.

Wir haben einem Grundbuchamt, das komplett digitalisiert ist, auf elektronischem Wege eine (Papier-)Löschungsbewilligung übermittelt. Auf der befand sich auch der Löschungsantrag des Eigentümers (der hier beglaubigt wurde).

Das Grundbuchamt braucht definitiv nicht die Original-Urkunde (haben wir geklärt).

Was macht man nun damit?

Ich tendiere dazu, dass dem Eigentümer zu übersenden, da ja seine Beglaubigung auch da drauf ist.

Und was wäre, wenn man es getrennt hätte - also eine reine Löschungsbewilligung - dann der Bank zurückschicken?

Freue mich auf Ideen.
Feldhamster
Foreno-Inventar
Beiträge: 2079
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

02.02.2026, 20:29

Im aktuellen Fall würde ich die Urkunde zur Urkundensammlung nehmen. Eine reine Löschungsbewilligung würde ich in der Nebenakte des Notars belassen und den getrenntem Antrag in die Sammlung nehmen.
Benutzeravatar
NoFaWi
Forenfachkraft
Beiträge: 172
Registriert: 06.08.2009, 18:19
Beruf: Notariatsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover

#3

03.02.2026, 07:14

Feldhamster hat geschrieben:
02.02.2026, 20:29
Im aktuellen Fall würde ich die Urkunde zur Urkundensammlung nehmen. Eine reine Löschungsbewilligung würde ich in der Nebenakte des Notars belassen und den getrenntem Antrag in die Sammlung nehmen.
ganz genau so
Antworten