Hallo zusammen. Ich muss folgendes Problem lösen:
Es gibt ein hier bei uns vor längerer Zeit beurkundetes notarielles Schuldanerkenntnis über eine Summe xyz Euro mit ZV-Unterwerfung.
Schuldner "S": Privatperson
Gläubiger "G": Privatperson - G hat eine vollstreckbare Ausfertigung des Schuldanerkenntnisses erteilt bekommen seinerzeit gegen S.
G schuldet aktuell einer anderen Privat-Person "P" Geld und möchte daher seine eigene Forderung gegen S an P abtreten.
Die Abtretungserklärung soll nur mit Unterschriftsbeglaubigung versehen werden.
Im Anschluss wird G uns die vollstreckbare Ausfertigung geben, damit wir auf Gläubigerseite eine Klauselumschreibung machen (ähnlich halt wie bei Grundschulden, nur dass es hier eben alles Privatpersonen sind).
Nun soll ich abschließend klären, ob es ausreicht, wenn G die Abtretungserklärung alleine unterschreibt und seine Unterschrift beglaubigen lässt oder ob auch zwingend der neue Gläubiger "P" das mit unterschreiben muss, damit wir dann aufgrunddessen die Klauselumschreibung machen können.
Ich hab mal geguckt wie das bei den Banken gemacht wurde, wenn die uns Abtretungserklärungen schicken: Da hat immer nur "die abtretende Bank" unterschrieben.
Ob es da jetzt zwingende Vorschriften gibt, dass das ausreicht und ob das eventuell bei Privatpersonen anders sein könnte: habe schon reichlich gegoogelt, finde nix und habe nun keine Ideen mehr.
Freue mich auf Inspiration.
Danke.


