Guten Morgen,
darf ein Notar, der eine Firma in allerlei Hinsicht anwaltlich berät für diese als übernehmende Gesellschaft eine Verschmelzung beurkunden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Vorbefassung Notar
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- ...wegen der Kekse hier
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Die Frage ist mE, ob der Notar in der konkreten Maßnahme (lt. Gesetz (s.u.) "in derselben Angelegenheit", hier also hinsichtlich der Verschmelzung) beraten hat. Wenn nicht, ist es unproblematisch. Wenn doch, ist eine Beurkundung mE dennoch möglich, wenn die (vorherige) (anwaltliche) Beratung im Auftrage aller an der Verschmelzung beteiligten Personen erfolgt ist.
§ 3 BeurkG hat geschrieben: (1) Ein Notar soll an einer Beurkundung nicht mitwirken, wenn es sich handelt um
(...)
7. Angelegenheiten einer Person, für die der Notar, eine Person im Sinn der Nummer 4 oder eine mit dieser im Sinn der Nummer 4 oder in einem verbundenen Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes) verbundene Person außerhalb einer Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit bereits tätig war oder ist, es sei denn, diese Tätigkeit wurde im Auftrag aller Personen ausgeübt, die an der Beurkundung beteiligt sein sollen,
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Vielen Dank für die Antwort
es steht ja ganz klar im Gesetz eigentlich! Vielen vielen Dank
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