Grundschuldbestellung

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Mareiksche
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#1

07.08.2024, 12:14

Hallo an alle,
ich habe vom Grundbuchamt hinsichtlich einer eingereichten Grundschuld folgende Verfügung bekommen:

"Aus der Grundschuldbestellungsurkunde ist nicht ersichtbar, dass es sich um Wohnungseigentum und nicht um ein Grundstück handelt."

Ich bin ziemlich irritiert, erreiche gerade die Rechtspflegerin nicht telefonisch. Das ist gefühlt die 1.000 Grundschuld die ich vorbereitet habe und mir ist neu, dass aus der Grundschuld ersichtlich sein muss, ob es sich um eine Wohnung oder um ein Grundstück handelt. Habe ich hier etwas verpasst??

Vielen Dank für eure Hilfe :thx
Notariatsmann
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#2

08.08.2024, 00:48

Gem. § 28 GBO ist das Belastungsobjekt übereinstimmend mit dem Grundbuch oder durch Hinweis auf das Grundbuchblatt zu bezeichnen, meist ist beides vorhanden. Wenn aber das Blatt benannt ist, erübrigen sich weitere Details.
Mareiksche
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#3

19.08.2024, 11:20

Vielen Dank für die Antwort!
So habe ich nun auch gegenüber dem Grundbuchamt argumentiert.
Nun bekomme ich die nächste Verfügung mit folgendem Inhalt:

"Gemäß o. G. Grundschuldbestellungsurkunde soll das Grundstück im Grundbocn von *** Blatt *** belastet werden. In diesem Grundbuchblatt ist jedoch nur ein Anteil an einem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum... eingetragen.
Um Überprüfung und weitere Veranlassung wird gebeten."

Als ich komme mir gerade vor, als wäre ich total dumm... Kann mir jemand helfen?
Ich habe in der Grundschuldurkunde Grundbuchamt, Gemarkung, Blatt und die lfd. Nr. des Bestandesverzeichnisses angegeben. Mehr muss doch nicht angegeben werden...
Resa
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#4

20.08.2024, 12:27

Hallo,


steht denn noch versehentlich irgendwo das Wort "Grundstück" (statt Wohnungseigentum) in der Urkunde ?

(dann würde ich zur Vermeidung von Verzögerungen einfach einen Nachtragsvermerk machen wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, dass es statt "Grundstück": "Wohnungseigentum" heißen sollte. Das an die Original-Urkunde näht und davon dann eine beglaubigte Fotokopie einreicht beim GBA, jedenfalls haben wir es für Korrekturen so gehandhabt.)
BuronJoker
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#5

29.08.2024, 21:52

Ich vermute mal, dass du schlicht das Grundstück/Flurstück nicht bezeichnet hast.
Also z.B.
100/1.000-Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flurnummer 123/45 Traumstr 1, Gebäude- und Freifläche
Verbunden mit dem Sondereigentum an der mit Nr. 1 im Aufteilungsplan bezeichneten Wohnung,

Die bloße Nennung der Gemarkung und der Blattstelle reicht mE nicht aus
BuronJoker
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#6

29.08.2024, 21:53

Achja, mach ne Feststellung (Eigenurkunde) dazu, wonach sich der zu belastenden Grundbesitz beschreibt wie folgt:
Gemarkung…
Text wie oben

Dann ist die Sache eigentlich erledigt
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