Kaufvertrag und Aufteilung WEG
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Hallo, wir sind mit der Erstellung eines Kaufvertrages beauftragt worden. In dem Objekt befindet sich im EG ein gewerblich genutzter Teil und zwei Wohnungen im OG und DG. Das Objekt soll in WEG umgewandelt werden. Käufer sind Eheleute. Im Ergebnis soll der Ehemann Eigentümer des EG und die Ehefrau und der Ehemann je zur Hälfte Eigentümer des OG und DG. Die Einheiten sollen auch mit verschiedenen Grundschulden belastet werden. Wie gehe ich vor?
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Hallo,
wir hatten den Fall, dass eine GbR bereits Eigentümerin eines Grundstücks war mit Bebauung (2 Wohnungen im Haus), das auch in Wohnungseigentum aufgeteilt werden sollte. Es wurde eine Urkunde gemacht mit verschiedenen Inhalten, nämlich im Eingang erst die Teilung und am Ende eine Art Auseinandersetzung (wer bekommt was) mit entsprechenden Auflassungen. UBs waren erforderlich.
Vielleicht hilft das etwas weiter.
wir hatten den Fall, dass eine GbR bereits Eigentümerin eines Grundstücks war mit Bebauung (2 Wohnungen im Haus), das auch in Wohnungseigentum aufgeteilt werden sollte. Es wurde eine Urkunde gemacht mit verschiedenen Inhalten, nämlich im Eingang erst die Teilung und am Ende eine Art Auseinandersetzung (wer bekommt was) mit entsprechenden Auflassungen. UBs waren erforderlich.
Vielleicht hilft das etwas weiter.
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Wenn ich das richtig verstehe, soll von einem Dritten gekauft werden und das Objekt ist derzeit noch nicht geteilt.
Nach meinen Erfahrungen ziehen sich Teilungen nach dem WEG über Monate bis die Eintragung erfolgt ist.
Der derzeitige Eigentümer (Verkäufer) müsste also mE die Teilung beantragen. Will er das?
Was wollen die Käufer? Nur kaufen, wenn auch die Teilung nach WEG zeitgleich vollzogen wird? Oder ist denen das egal?
Vielleicht ist es sinnvoller, erst einen normalen Grundstückskaufvertrag zu schließen mit Bestellung mehrerer kleiner Grundschulden und abzuwickeln und erst dann die Teilung nach WEG mit Zuweisung an den jeweiligen Ehepartner durchzuführen. Die Grundschulden könnten dann auch zugewiesen werden. Auf jeden Fall das Vorgehen im Vorfeld auch mit der finanzierenden Bank abstimmen.
Nach meinen Erfahrungen ziehen sich Teilungen nach dem WEG über Monate bis die Eintragung erfolgt ist.
Der derzeitige Eigentümer (Verkäufer) müsste also mE die Teilung beantragen. Will er das?
Was wollen die Käufer? Nur kaufen, wenn auch die Teilung nach WEG zeitgleich vollzogen wird? Oder ist denen das egal?
Vielleicht ist es sinnvoller, erst einen normalen Grundstückskaufvertrag zu schließen mit Bestellung mehrerer kleiner Grundschulden und abzuwickeln und erst dann die Teilung nach WEG mit Zuweisung an den jeweiligen Ehepartner durchzuführen. Die Grundschulden könnten dann auch zugewiesen werden. Auf jeden Fall das Vorgehen im Vorfeld auch mit der finanzierenden Bank abstimmen.