Ausfertigungen

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MarGo
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#1

07.06.2024, 11:34

Hallo Zusammen,

der Notar hatte in einer Beurkundung handschriftliche Änderungen in die Urkunde eingearbeitet. Im Nachhinein, kann man die Urkunde ja nicht ändern. Jetzt ist die Frage, wie ich die Ausfertigungen machen soll, weil man das handschriftliche teilweise nicht lesen kann bzw. muss eine Ausfertigung nur inhaltsgleich oder auch bildlich gleich sein und woraus ergibt sich das? Ich hab nur zum UVZ gelesen, dass die Urkunden bildlich und inhaltlich gleich zum UVZ eingescannt müssen, aber wie sieht es in Papierform für die Beteiligten aus?

Vielen Dank im Voraus,

VG
Resa
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#2

10.06.2024, 11:43

Guten morgen.
Du kannst eine Reinschrift machen für die Beteiligten, die die Änderungen beinhalten mit entsprechendem Ausfertigungs- oder Beglaubigungsvermerk.
(z.B.: "Die wörtliche Übereinstimmung vorstehender Fotokopie mit der mir vorliegenden Urschrift beglaubige" ich oder: "Vorstehende Ausfertigung stimmt mit der Urschrift wörtlich überein. Sie wird … -Name-
als soundsovielte Ausfertigung erteilt).

Ins UVZ wird das Original mit den handschriftlichen Änderungen hochgeladen (Spiegelbild).
Soweit ich weiß, habe ich mal gelesen, dass man auch - quasi vorsorglich - die Reinschrift z u s ä t z l i c h ins UVZ hochladen darf.

Man kann natürlich auch vom Original beglaubigte Abschriften oder Ausfertigungen herstellen (ungünstig, wenn nicht lesbar).

LG
elena94
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#3

15.06.2024, 23:11

Hallöchen,

ich mache in solchen Fällen in der Regel trotzdem "normale" Kopien für die Beteiligten, sofern es nicht wirklich viele handschriftliche Änderungen sind und die Urkunde dadurch nicht insgesamt zu unordentlich aussieht. Hierbei drücke ich dem/den Änderungsvermerk/en des Notars am Rand dann jeweils ein Farbdrucksiegel bei, damit es schöner aussieht (dies ist aber kein Muss, soweit ich weiß). Mein derzeitiger Chef schreibt glücklicherweise aber auch sehr ordentlich, seine Randvermerke und Korrekturen sind daher im Normalfall wirklich für jeden gut lesbar. :-D
Alternativ kann man aber eben eine Reinschrift (ich habe es damals in "meinem" Ausbildungsnotariat noch unter der Bezeichnung "Lesum Scriptum" kennengelernt) erstellen.
Diese wird dann nicht als Kopie, sondern als entsprechend gekennzeichnete Abschrift den Beteiligten erteilt, da der Text zwar inhaltlich übereinstimmt mit der Urschrift, bildlich ist aber ja keine Übereinstimmung mit dem Original gegeben (dies wäre nur die Kopie). Ich habe es so gelernt und auch später so gehandhabt, dass ich dann eben den Vermerk entsprechend in der Formulierung angepasst/abgestimmt habe in "Die wörtliche Übereinstimmung vorstehender Abschrift mit der mir vorliegenden Urschrift beglaubige ich hiermit. [...]". Bei der Ausfertigung würde ich es so formulieren, wie Resa auch.

Bezüglich UVZ weiß ich da leider auch nicht, wie zu verfahren ist, da ich den Fall sehr lange nicht hatte bzw. sehr lange keine Reinschrift einer Urkunde mehr erstellt habe - ich versuche eben, es nach Möglichkeit zu vermeiden, da es m. E. eine recht große Quelle für Fehler bei der Übertragung bietet, insbesondere dann, wenn eben viele Streichungen/Änderungen vorgenommen worden sind.
Finde den Vorschlag von Resa gut, die Reinschrift als zusätzliches (sonstiges) Dokument aufzunehmen, einfach der Vollständigkeit halber.
Liebe Grüße :wink1
Eli
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