eGbR und verstorbener Gesellschafter vor Richtigstellung

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Resa
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#1

21.05.2024, 10:40

Hallo zusammen,

wir haben folgenden Fall:

Eine eGbR, bestehend aus zig Gesellschaftern, teils im Ausland, möchte nun die Eintragung ins Register und die GB Berichtigung.

Wir haben die Info, dass 1 Gesellschafter verstorben ist und der Anteil durch Erbschaft auf 2 andere Gesellschafter übergegangen ist.

Hatte jemand schon diesen Fall? Was müsste ich beachten bei der Anmeldung zum Gesellschaftsregister und beim Grundbuchamt?

Danke im Voraus
Maximus
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#2

22.05.2024, 07:55

Es ist eine GbR, die eGbR werden möchte oder?

Ist die im Erbfall gerichtskostenlose Berichtigung im Grundbuch bereits erfolgt?

Bei der Anmeldung zum Registergericht berücksichtigt Du den Erbfall wie jeden anderen auch.
Resa
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#3

23.05.2024, 10:45

Hallo, guten morgen.

Genau, es ist eine GbR, die eine eGbR werden soll und die Grundbuchberichtigung (also auf die Erben) ist bislang nicht erfolgt.

Zwischenzeitlich ist es Chefsache und sieht wohl so aus, dass man jetzt (auch im Erbfall) erstmal die eGbR angemeldet bekommen muss im Register. Man kann nicht einfach das Grundbuch - lediglich bezüglich der Erbfolge - berichtigen lassen. Außerdem werden wohl möglicherweise Erbscheine benötigt. Testamente mit Eröffnungsvermerk etc. sind evtl. nicht ausreichend. Das klärt sich jetzt aber noch alles und wird sich im Verlauf der Anmeldungen zeigen, was das Registergericht und das Grundbuchamt dazu sagen wird.

Vielen Dank für die Rückmeldung!
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