Hallo an Alle,
ich bräuchte mal wieder Hilfe.
Ich bereite gerade den Grundbuchrichtigstellungsantrag nach Eintragung der eGbR im Gesellschaftsregister vor. Nun ist es so, dass im Grundbuch noch ein Gesellschafter eingetragen ist, der durch Abtretung seine Beteiligung an die übrigen beiden übertragen hat.
Nach meiner Prüfung muss der ausgeschiedene Gesellschafter bei dem Grundbuchrichtigstellungsantrag mitwirken. Hatte jemand schon einmal diesen Fall und hat ein entsprechendes Muster für Antrag??
Liebe Grüße
eGbR Grundbuchrichtigstellung
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Hallo, leider weiß ich das nicht. Ich würde vermuten, dass zunächst im ersten Schritt die Abtretung vollzogen werden muss? Also das hatte ich sehr lange nicht mehr, aber nach meiner Erinnerung musste man seinerzeit bei Abtretung von GbR-Anteilen an andere Gesellschafter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt einholen und die dann beim Grundbuchamt einreichen und das Grundbuch berichtigen lassen.
Und dann würde es ja reichen, wenn nur die aktuellen Gesellschafter bei der Grundbuchrichtigstellung der eGbR für das Grundbuchamt mitwirken.
Und dann würde es ja reichen, wenn nur die aktuellen Gesellschafter bei der Grundbuchrichtigstellung der eGbR für das Grundbuchamt mitwirken.