In einem neu einzurichtenden Notariat stellt sich die Frage, wo und wie Siegel und Urschriften aufzubewahren sind (verschlossen, feuerfest pp) insbesondere, ob ein abschließbarer Schrank anzuschaffen ist.
Hier im Forum habe ich lediglich den Beitrag mit den Stichworten "Feuerfeste Aufbewahrung", alledings aus dem Jahr 2014 gefunden; die dort zitierten §§ aus der DONot sind nicht mehr aktuell.
Weiß jemand wo solche Dinge jetzt geregelt sind ? (wie seinerzeit §§ 2, 18 DONot) ?
Aufbewahrung Siegel und Urschriften in der Kanzlei
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Hallo,
also: die DONot, schreibt lediglich eine "sichere Aufbewahrung", § 2, vor.
Sicher ist:
Abschließbar, feuerfest und gesichert, vor unberechtigtem Zugriff.
also: die DONot, schreibt lediglich eine "sichere Aufbewahrung", § 2, vor.
Sicher ist:
Abschließbar, feuerfest und gesichert, vor unberechtigtem Zugriff.
Gruß
Oli
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Der Zufall geht Wege, da kommt Absicht gar nicht hin.
Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn), mächtig.
Oli

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Vielen Dank.
Die DONot war nur bis Ende 2021 in der Fassung Deines links gültig und da finde auch ich nichts von "sicher".
Wo steht denn das ? Und wo steht es jetzt ?
Die Feuerfestigkeit sollte ja auch kein Kriterum mehr sein für die Urschriften, nachdem diese jetzt (auch) elektronisch verwahrt werden.
Die DONot war nur bis Ende 2021 in der Fassung Deines links gültig und da finde auch ich nichts von "sicher".
Wo steht denn das ? Und wo steht es jetzt ?
Die Feuerfestigkeit sollte ja auch kein Kriterum mehr sein für die Urschriften, nachdem diese jetzt (auch) elektronisch verwahrt werden.
Kinder lernen viel durch Nachahmen -
Erwachsene sollten deshalb immer bedenken, was sie tun.
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Gruß
Oli
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Oli

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