Durchsetzung von Kostenforderungen

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Ramona A.
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#1

19.08.2022, 10:14

Hallo,
es gibt ja immer noch Mandanten, die glauben, ein Notar solle in ihrem Interesse umsonst arbeiten.
In der Regel mahne ich zweimal und lasse dann die Kosten festsetzen und zustellen. Meistens wirkt es, aber eben nicht immer.
Mich würde interessieren, wie Ihr dann weiter vorgeht?
Eintragung einer Sicherungshypothek? Ist das ein gangbarer Weg? Und wenn ja, hat jemand ein Muster für mich.
Oliverreinhardt2
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#2

19.08.2022, 12:38

Kommt drauf an, ob es was pfändbares gibt. Als Notarkanzlei hat man da sicherlich den besten Einblick, wo man zugreifen kann.

Hier ein Muster:

An das

Amtsgericht ...

– Grundbuchamt –

Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

In der Zwangsvollstreckungssache

des _____

– Gläubiger und Antragsteller –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____

gegen

den _____

– Schuldner und Antragsgegner –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____

kann der Gläubiger von dem Schuldner beanspruchen: _____

Im Namen und im Auftrag des Gläubigers beantrage ich,

wegen dieser Ansprüche eine Zwangssicherungshypothek auf dem Grundstück des Schuldners in _____ (genaue Anschrift), Flurstück Nr. _____ (entsprechende Bezeichnung aus dem Grundbuch), eingetragen im Grundbuch von _____, Band _____, Blatt _____, einzutragen, und zwar zu _____ EUR der Hauptforderung zuzüglich _____% Zinsen darauf seit dem _____ auf dem Grundstück Bestandsverzeichnis Nr. 1, Flurstück Nr. _____, und für die restliche Forderung von _____ EUR auf dem Grundstück Bestandsverzeichnis Nr. 2, Flurstück Nr. _____.

Die Vollstreckungsunterlagen nebst dem vollstreckbaren Titel bitte ich anschließend zurück. Für den Eintragungsantrag sind folgende Kosten zu berechnen:


Gebühr (Nr. 3309 RVG-VV) _____ EUR
Auslagenpauschale (Nr. 7001 RVG-VV) _____ EUR
Mehrwertsteuer _____ EUR
Summe _____ EUR
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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