Beglaubigte Kopie einer ausgehändigten Urschrift?

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Dino
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#1

19.05.2022, 20:11

Hallo Zusammen,

eine vielleicht etwas doofe Frage, die mir heute aufkam und worüber ich mir noch nie Gedanken gemacht habe und auf Anhieb auch nicht wusste, wo ich sowas nachlesen kann.

Ich habe heute ein anderes Notariat gebeten, mir eine beglaubigte Kopie ihrer Urkunde zu erteilen. Es handelt sich dabei um eine Unterschriftsbeglaubigung eines Verwalterprotokolls. Die Urschrift wurde bereits an das Grundbuchamt versandt und laut dem Rechtspfleger „verloren“. Das Notariat teilte darauf hin mit, dass das nicht möglich sei, denn die Urschrift sei schon beim Grundbuchamt. Um eine beglaubigte Kopie zu erstellen, müsse man das Original dem Notariat erneut vorlegen.

Das wunderte mich etwas, denn das Original wurde ja von diesem Notariat beglaubigt und lag somit dem Notar mal vor. Die Urschrift wird durch das Aushändigen ja nicht verändert.

Ist das so richtig? Darf man das dann nicht mehr, weil die Urschrift nicht mehr vorliegt?

Vielen Dank im Voraus!

Vg, Dino
Notariatsoldie
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#2

19.05.2022, 21:01

Wenn dem Notar die Urschrift oder eine beglaubigte Kopie der Urkunde nicht mehr vorliegt, kann er keine begaubigte Abschrift erteilen - er muss ja bestätigen, dass ihm - zum Zeitpunkt der Erstellung der beglaubigten Kopie - die Urschrift oder eine beglaubigte Kopie vorgelegen hat. Das kann er aber nicht, wenn ihm die Urschrift nicht mehr vorliegt.
Mahani
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#3

19.05.2022, 21:13

Hat der Notar in der UR Sammlung noch eine begl Kopie.?
Dino
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#4

23.05.2022, 07:23

Guten Morgen,

vielen Dank für eure Antworten.

Ob dem anderen Notar noch eine beglaubigte Fotokopie vorliegt, weiß ich leider nicht. Das kann ich aber erfragen, stimmt. Davon könnte er ja eine beglaubigte Kopie erstellen.

:thx
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