Eröffnung/Schließung NAK ohne Einnahmen

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Dino
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#1

06.10.2021, 12:18

Hallo zusammen,

ich habe die Führung der Anderkonten vor kurzem übernommen, weil eine Kollegin in Mutterschutz gegangen ist. Mir kam nun eine Frage auf.

Vorab: Wir führen die Notaranderkonten elektronisch; unser Programm ist CVC. Für jede Masse legen wir dennoch einen Hefter (Papierdokumente) an, in dem sich sämtliche Unterlagen zum NAK befinden (Eröffnungsbelege, Kontoauszüge etc.). Diese Hefter befinden sich in einem Leitz-Ordner "Offene Massen". Wird eine Masse geschlossen, wird das im System registriert und der Hefter wandert vom Ordner "Offene Massen" in die "Geschlossene Massen".

Meine Frage:

Wir haben ein Notaranderkonto eröffnet, welches für einen Grundstückskaufvertrag benötigt wurde. Eine Beurkundung hat nicht stattgefunden und das Notaranderkonto kann nun wieder ohne Nutzung geschlossen werden. Es gab keine Einnahmen, nichts. Ich habe die Schließung bei der Bank beantragt und werde die Tage sicher die Bestätigung erhalten.

Meine Kollegin hat mir vor ihrem "ausscheiden" das "Buchen" gezeigt. Wenn ein NAK eröffnet wurde, wurde der Eröffnungsbeleg der Bank erstmal nur in einen Hefter abgeheftet. Sobald ein Kontoauszug kam, aus welchem sich eine Zahlung auf dem NAK ergab, durfte ich die Masse im System eröffnen und den Zahlungseingang verbuchen. So gab es dann die Massennummer. Für das NAK, auf welchem nichts eingegangen ist, habe ich natürlich keine Masse eröffnet, denn es kam ja nie ein Kontoauszug mit einer Einnahme.

Wir handhabe ich das jetzt nach der Schließung? Muss ich im System nun eine Masse eröffnen und wieder schließen und den Hefter dazu in den Leitz-Ordner "Geschlossene Massen" abheften? Oder nehme ich den Hefter einfach zur Handakte, da es nie eine Masse gegeben hat und dieser Hefter somit nichts in dem Ordner "Geschlossene Massen" verloren hat? Ich bin etwas überfordert.. :panik

Danke schon mal im Voraus, falls jemand versteht, was ich zu fragen versuche. :thx

Lg, Dino
köster
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#2

07.10.2021, 13:03

Wie du schon richtig ausgeführt hast, wird ja die Masse im System erst registriert und die Zahlung verbucht, nachdem eine Einzahlung auf das Notaranderkonto erfolgt ist. Wenn, wie hier beschrieben, keine Einzahlung erfolgt bzw. auch nicht erfolgen wird, wird also die Masse im System gar nicht erst eröffnet und kann daher logischerweise auch nicht geschlossen werden. Den Hefter würde ich in der Handakte belassen.
Dino
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#3

11.10.2021, 12:08

köster hat geschrieben:
07.10.2021, 13:03
Wie du schon richtig ausgeführt hast, wird ja die Masse im System erst registriert und die Zahlung verbucht, nachdem eine Einzahlung auf das Notaranderkonto erfolgt ist. Wenn, wie hier beschrieben, keine Einzahlung erfolgt bzw. auch nicht erfolgen wird, wird also die Masse im System gar nicht erst eröffnet und kann daher logischerweise auch nicht geschlossen werden. Den Hefter würde ich in der Handakte belassen.
Vielen Dank für die Rückmeldung. :thx Das habe ich - nach langer Überlegung - auch so gemacht; alles andere wäre ja unnötig Arbeit.. :roll:
Resa
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#4

27.01.2022, 15:30

Hallo.
Die Frage war glaube ich abgeschlossen, ich hab das aber erst jetzt gelesen und wollte noch was kurzes dazu sagen: Wir hatten letztes Jahr (2021) eine Revision und da wurde gerügt, dass ich die Massen erst in der EDV anlege, wenn auch der erste Kontoauszug kommt. Vielmehr soll ich die Masse sofort anlegen, sobald die Kontoeröffnung veranlasst wurde und nicht erst nach Eingang der ersten Zahlung mit Kontoauszug. Ich hatte das nämlich auch immer so gemacht, vor allem, weil man ja manchmal schon wusste, dass wahrscheinlich gar kein Eingang kommen wird. So werde ich das nun so weiter machen: Masse gleich anlegen und - wenn nichts weiter kommt - Masse wieder schließen. LG
salkavalka
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#5

18.02.2022, 13:42

Ab 01.01.2022 dürfen Massen erst angelegt werden, wenn auch Werte geflossen sind (§ 21 Abs. 1 NotAktVV).
Resa
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#6

21.02.2022, 16:58

Hallo. Vielen Dank, das hatte ich übersehen. LG
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