Schließung Erbbaugrundbuch / Erwerb Erbbaugrundstück

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KiwiHH
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#1

23.07.2021, 12:39

Hallo ihr Lieben,

ich stehe auf dem Schlauch.

Folgender Fall:

Der Eigentümer des Erbbaugrundstücks (in diesem Fall die Gemeinde) möchte dieses veräußern an Eheleute. Erbbauberechtigte des dazugehörigen Erbbaurechts ist nur die Ehefrau. Das Erbbaurecht soll aufgehoben und das Erbbaugrundbuch geschlossen werden.

Ist es egal, dass die Ehefrau alleinige Erbbauberechtigte ist, weil das ja ohnehin aufgehoben wird? Oder muss sie das vorher noch an ihren Mann hälftig übertragen? Denke ich zu kompliziert? Ich weiß gerade gar nichts mehr. :patsch

Kann mir da ggf. jemand auf die Sprünge helfen?
Husky98
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#2

23.07.2021, 13:46

KiwiHH hat geschrieben:
23.07.2021, 12:39
... Ist es egal, dass die Ehefrau alleinige Erbbauberechtigte ist, weil das ja ohnehin aufgehoben wird? ...
Ich verstehe den Sachverhalt so, dass zunächst das Erbbaurecht aufgehoben und sodann das (vormals damit belastete) Grundstück veräußert werden soll. Deshalb lautet meine Antwort "ja". ;)

Liebe Grüße aus Schleswig-Holstein und ein schönes, erbbaurechtsfreies Wochenende,
Husky98
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
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