Errichtung Zweigniederlassung

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
M.B.
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 22.10.2009, 16:29

#1

02.11.2009, 15:09

So, da bin ich schon wieder mit gesellschaftsrechtlichen Schwierigkeiten. Ist irgendwie gar nicht mein Gebiet :(

Irgendwie steh ich auf dem Schlauch... Also:

Eine dt. GmbH verlegt ihren Sitz. Am alten Standort soll eine Zweigniederlassung errichtet werden.

Benötige ich hierfür einen Gesellschaftsbeschluss oder weise ich auf die Errichtung der Zweigniederlassung nur in der HR-Anmeldung hin?

Hoffe dieser planlose Montag ist bald vorbei :?:
Benutzeravatar
No.Me.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 478
Registriert: 13.04.2007, 12:24
Beruf: ReNo
Software: NoRa / NT
Wohnort: Quickborn
Kontaktdaten:

#2

02.11.2009, 20:33

Du musst nur anmelden, dass eine Zweigniederlassung in ??? errichtet wurde, natürlich die Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung und die Fimierung (z.B. Büro München).
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
M.B.
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 22.10.2009, 16:29

#3

03.11.2009, 11:52

Danke sehr! Mein Licht ist mir - wenn auch spät - noch aufgegangen...

Jetzt müssten alle Unklarheiten beseitigt sein.

:thx
Benutzeravatar
rebru82
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 598
Registriert: 01.12.2008, 09:08
Beruf: ReNo-Fachangestellter und bald ReFaWiNoFa :)
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Flensburg

#4

01.10.2010, 16:46

Auch wenn der Fred schon älter ist, passt es hier gut rein. Würde mich freuen, wenn jemand mir ganz schnell ein Muster für eine derartige Anmeldung geben könnte, ggf. Fragen beantworten. Eilt!

Muss die GF-Versicherung "Weise West" mit aufgenommen werden? (meiner Meinung nach nein)
Liege ich richtig, dass die Anmeldung beim Registergericht der Hauptstelle erfolgen muss? (Ich denke schon)
Muss der Gesellschaftsvertrag und die Gesellschafterliste noch einmal vorgelegt werden? (M. E. nur, wenn es sich um eine ausländische Gesellschaft handelt)
Muss die Zweigniederlassung eine Zusatz erhalten "Zweigniederlassung ..." oder geht es auch ohne?

Hoffe auf schnelle Antworten.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Benutzeravatar
mrsbloom
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 320
Registriert: 31.01.2007, 16:33
Beruf: gepr. Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

01.10.2010, 20:14

Die Zweigniederlassung ist von den GF in vertretungsberechtigter Zahl anzumelden, etwa so:

In .... wurde unter der Firma " ..... GmbH Zweigniederlassung ...." eine Zweigniederlassung der .... GmbH“ errichtet. Die inländische Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung lautet: ......

Mehr ist da nicht zu machen, keine Versicherung "weiße Weste" und keine Unterlagen.
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
mysterywomanx
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 20.11.2014, 14:35
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#6

15.02.2021, 13:18

Hallo, ich rufe dieses Thema mal auf, um kein neues zu eröffnen.
Meine Frage ist jedoch eine andere.

Im Handelsrecht bin ich soweit recht Fit (bin aber keine gelernte NoFa - alles Selbststudium). Und nun fragt mich eine Mandantin etwas, und ich will ihr natürlich "richtig" antworten.

Sie will wohl eine zweite "Betriebsstätte" errichten. (An sich kein Problem). Aber sie würde gern wissen, ob die Anmeldung dazu im Handelsregister "Pflicht" ist. Der Steuerberater der Gesellschaft meinte zu unserer Mandantin, "dass es ausreicht für die zweite Betriebsstelle nur eine Gewerbeanmeldung zu machen".

Das ist soweit auch richtig. Aber muss das beim Handelsregister zwingend angemeldet werden? Oder reicht das wirklich beim Gewerbeamt aus, ohne dass es beim Handelsregister anmeldet und somit öffentlich gemacht wird?

Die unten stehende Seite habe ich schon durchgelesen, aber eine abschließend Antwort habe ich nicht rauslesen können.


https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... ng-1156842

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2192
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#7

15.02.2021, 16:04

Ich denke, aus den Informationen der Handelskammer Hamburg kann zweifelsfrei entnommen werden, dass eine HR.-Anmeldung nicht erforderlich ist.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
mysterywomanx
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 20.11.2014, 14:35
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#8

15.02.2021, 17:04

Vielen Dank Filzek, ich habe das so nicht erkannt :/
Aber ich habe es vermutet :)
Antworten