Übernahme eines Notariats

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
noto-fee
Forenfachkraft
Beiträge: 236
Registriert: 29.02.2012, 15:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

11.05.2020, 16:41

Hallo zusammen,

ein Notar ist aus dem Amt ausgeschieden, da er in Rente gegangen ist. Wir sollen nun die Urkunden, Akten etc. verwahren und die Abwicklung übernehmen.

Vom OLG haben wir bereits ein Schreiben bekommen, dass uns mit Wirkung zum 01.05.2020 die Verwahrung der Akten, Bücher und Urkunden des ausscheidenden Notars übertragen wurde. Für die Bereitschaft, die Verwahrung und Abwicklung des Notariats zu übernehmen, wird sich bedankt.

Müssen wir jetzt noch eine richtige Bestellungsurkunde irgendwo anfordern? Wie läuft das überhaupt ab? Wie muss mein Chef die Sachen von dem ausscheidenden Notar denn nun unterschreiben? Ist er Notariatsverwalter oder Notariatsverwahrer? Mein Chef selbst ist auch Notar.

Hat jemand schonmal die Abwicklung eines anderen Notariats übernommen und kann mir erklären, wie ich damit an muss?

Viele Grüße,
noto-fee
Benutzeravatar
Elfenkönigin
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 22.07.2020, 21:26
Beruf: Notarfachangestelle
Software: TriNotar

#2

22.07.2020, 22:02

Hallo,

ihr Beitrag ist ja schon etwas älter. Ich habe mich allerdings gerade erst angemeldet hier.
Wir haben in unserem Notariat Urkunden und Akten von bisher 3 anderen Notaren und ab 01.08.2020 kommt noch ein weiterer hinzu. Juhu :-?
Aber der Amtsnachfolger kann ganz normal mit Notar unterzeichnen, auch wenn er noch Sachen vom Amtsvorgänger abfertigt. Ist er aber vorübergehend als Notarverwalter für den anderen Notar bestellt wurden, weil die Stelle vielleicht neu besetzt wird, dann wäre richtig "***, Notariatsverwalter/in, des vormaligen Notars ***".

MfG
Benutzeravatar
-Leni-
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 93
Registriert: 06.01.2011, 14:19
Beruf: ReNo - derzeit No
Software: RA-Micro

#3

29.07.2020, 10:30

XY, Notar
als aktenverwahrender Notar
des Notars XX

wenn Notar XY in Rente gegangen ist und dein Notar die Urkunden und Akten abwickelt. Auch später, wenn z.B. Klauselumschreibungen rein kommen von Grundschulden des Notars XY schreibst du das so in die Unterschriftszeile. Die Rechnung stellt dann dein Notar
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
Antworten