Änderung der der Gemeinschaftsordnung (Wohnungseigentum)

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ReNo...
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#1

11.09.2019, 16:44

Hallo ihr Lieben!

Ich habe mal eine Frage: Ist die Änderung der Gemeinschaftsordnung (die ist als Anlage an der Teilungserklärung dran) beurkundungspflichtig? Oder kann die Änderung der Gemeinschaftsordnung von der Eigentümerversammlung beschlossen werden? In diesem Fall soll nur eine Markise an einer Wohnung angebracht werden, alle Eigentümer sind einverstanden.

Wer weiß es?

LG ReNo...
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