Hallo ihr Lieben,
ich bräuchte einmal eure Hilfe.
Der Notar hat eine Unterschriftsbeglaubigung mit einem Testamentsvollstrecker gemacht. Testamentsvollstreckerzeugnis liegt selbstverständlich vor.
Jetzt meine Frage:
Muss ich den Testamentsvollstrecker als Vertreter für jede Person in der Erbengemeinschaft in die Urkundenrolle eintragen oder reicht es wenn ich den Testamentsvollstrecker "für sich" dort eintrage?
Danke im Voraus!
Testamentsvollstrecker in Urkundenrolle
- Sternchen12
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Okay, nach einigem Suchen habe ich die Antwort selbst gefunden:
"Der Testamentsvollstrecker ist ein Verwalter kraft Amtes; er ist nicht der Vertreter der Erben, handelt also in seiner eigenen Angelegenheit. Persönliche Geschäfte der Erben darf der Notar beurkunden, also beispielsweise einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheines."
Demnach kann der Testamentsvollstrecker "für sich" in die Urkundenrolle eingetragen werden.
"Der Testamentsvollstrecker ist ein Verwalter kraft Amtes; er ist nicht der Vertreter der Erben, handelt also in seiner eigenen Angelegenheit. Persönliche Geschäfte der Erben darf der Notar beurkunden, also beispielsweise einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheines."
Demnach kann der Testamentsvollstrecker "für sich" in die Urkundenrolle eingetragen werden.