Vertreter bei Genehmigung?

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Brinchen
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#1

11.08.2016, 12:19

Hallo zusammen,
wir haben hier einen KV beurkundet, in dem ich als vollmachtlose Vertreterin der Verkäuferin aufgetreten bin. Die Verkäuferin ist eine Gemeinde (nennen wir sie mal Gemeinde Entenhausen). Im Vertrag steht also:

"...erschienen heute:

1) die Gemeinde Entenhausen, vertreten durch den Gemeindevorstand, dieser vertreten durch den Bürgermeister Dagobert Duck und den Ersten Vorsitzenden Donald Duck, beide geschäftsansässig ***, diese wiederum vertreten duch die Notariatsangestellte ***, Genehmigungserklärung nachzureichen versprechend,..."

Nun habe ich heute einen Anruf von einem Mitarbeiter der Gemeinde bekommen, dass der Bürgermeister länger erkrankt ist. Die Gemeinde hätte jedoch noch einen Mitarbeiter, der zur Unterzeichnung der Genehmigungserklärung anstelle des Bürgermeisters berechtigt sei.

Nun meine Fragen:
a) Kann dieser so einfach für den Bürgermeister unterschreiben, obwohl im Vertrag Bürgermeister u. 1. Beigeordneter genannt sind?
b) Wenn ja, welche Nachweise müssen beigefügt sein (Vollmacht?)?

Würde mich über eine rasche Antwort freuen, da mein Chef im Urlaub ist und die Gemeinde Entenhausen immer montags bei Käffchen und Schnittchen zusammensitzt und die Genehmigungen unterschreibt ;)

Schonmal ein dickes :thx an alle
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icerose
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#2

11.08.2016, 15:26

Hallo, Brinchen,
leider weiß ich sowas gar nicht - aber ich denke, dass der Zeichnungsberechtigte schlicht seine Berechtigung urkundlich nachweisen sollte - dann kann er auch für den Bürgermeister von Gemeinde Entenhausen unterzeichnen. Das pappst du dann an die eigentliche Urkunde hinten dran und gut ist - wie gesagt, ich weiß das aber nicht. Sieh den Beitrag auch als :schieb an.
LG
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#3

12.08.2016, 14:25

Ich stimme icerose zu.

Ich formuliere in solchen Fällen so, dass erscheint ... (VoV), hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern für die Gemeinde Entenhausen, und zwar als Vertreter ohne Vertretungsmacht.

In diesem Fall kann für die Gemeinde dann genehmigen, wer immer auch insoweit unterschriftsberechtigt ist.
Im Übrigen würde ich den Passus "Genehmigungserklärung nachzureichen versprechend" weglassen, da Du ja eben als vollmachtloser Vertreter handeltst und Du dem Vertragspartner sicherlich nicht versprechen willst, dass die Gemeinde auch wirklich genehmigt.
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