Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet, Verkäufer ist eine ungeteilte Erbengemeinschaft. Jetzt hat sich die Stadtverwaltung mit einem Auskunftsersuchen nach § 5 VwVG NRW i.V. m. § 93 AO an uns gewandt, weil ein Mitglied dieser Erbengemeinschaft nicht unbeträchtliche Schulden bei der Stadt hat. Wir sollen Informationen über die Höhe und Fälligkeit des Kaufpeises geben und den Anteil des Schuldners am Kaufpreis.
Desweiteren hat die Stadt -sofern die Abwicklung über ein Notaranderkonto erfolgt- eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung erlassen, Drittschuldner der Notar.
Bezüglich der Pfändungs- und Überweisungsverfügung ist klar, dass wir Widerspruch einlegen werden. Mal abgesehen davon, dass die Abwicklung nicht über Notaranderkonto laufen soll, ist der Notar auf keinen Fall Drittschuldner.
Bezüglich des Auskunftsersuchens meine ich nicht, dass wir die Angaben machen müssen. Scheint mir ein Verstoss gegen Verschwiegenheit zu sein. Oder ist das Auskunftsersuchen der Gemeinde höher zu bewerten?
Auskunftsersuchen durch Gemeinde
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Die Stadt hat keinen Anspruch auf Auskunft. Ich würde mich insoweit auf die notarielle Schweigepflicht berufen.
Hinsichtlich der Pfändungs- und Überweisungsverfügung genügt es, der Stadt mitzuteilen, dass die Pfändungsverfügung ins Leere geht, da keine Zahlungen über den Notar zu leisten sind.
Hinsichtlich der Pfändungs- und Überweisungsverfügung genügt es, der Stadt mitzuteilen, dass die Pfändungsverfügung ins Leere geht, da keine Zahlungen über den Notar zu leisten sind.