Gründung Verein Einzelvertretung

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Plumbum
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#1

07.04.2016, 11:02

Hallo zusammen,

habe Unterlagen für eine Vereinsgründung vorliegen. Soweit so gut. Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. In der Satzung steht, dass der Verein außergerichtlich und gerichtlich vertreten wird durch 1. und 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.

Das hätte ich jetzt so angemeldet. Aber nun steht weiter in der Satzung, dass dem 1. Vorsitzenden einzelvertretungsbefugnis erteilt wird und dass der 2. Vorsitzende gemeinsam mit dem Schatzmeister den Verein vertritt. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass diese beiden jedoch nur von ihrem Vertretungsrecht Gebrauch machen können, wenn der 1. Vorsitzende absolut nicht in der Lage ist (Krankheit Abwesenheit etc.) den Verein zu treten.

Nun habe ich hier ein Fragezeichen in meinem Kopf.

Kann ich das beim Vereinsregister überhaupt so anmelden? Letztendlich steht ja dass der Verein gerichtlich und außergericht durch alle vertreten wird, dann bekommt der eine Einzelvertretungsbefugnis und die beiden anderen vertreten gemeinsam, aber schließt sich das nicht aus, durch die erste Regelung dass alle gemeinsam vertreten?

Kann ich das so anmelden und wenn ja wie? oder muss ich vorab noch eine Satzungsänderung veranlassen wgen der Vertretungsregelung?
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larifari
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#2

07.04.2016, 13:04

Sieh mal im Palandt, § 26 Rd-Nrn. 2 bis 7, insbes. Rd. 7 und § 64 Rd. 1 nach. Vielleicht beantwortet das ja deine Fragen.
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Plumbum
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#3

07.04.2016, 17:08

So... habe mir doch gleich den Palandt geschnappt. Also erstmal kann ich festhalten dass im Innenverhältnis diese Regelungen getroffen werden können, dass die einen nur vertreten können, wenn der andere nicht kann. Dies ist allerdings nicht eintragungsfähig.

weiterhin kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

Müsste dann, wenn ich das richtig verstanden habe, es in der Anmeldung so lauten:

Der Verein wird vertreten durch den 1 und 2 Vorsitzende, sowie dem Schatzmeister gemeinsam.

Dem 1.Vorsitzenden ist einzelvertretungsbefugnis erteilt worden.

Mehr braucht dann doch nicht oder? die anderen Sachen gelten ja dann im Innenverhältnis und sind nicht eintragungspflichtig
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#4

07.04.2016, 17:11

oder muss noch anmgeldet werden, dass der 2. Vorsitzende mit dem Schatzmeister vertritt? also besondere Vertretungsbefugnis genauso wie die Einzelvertretungsbefugnis? Was ja eigentlich unsinnig ist, weil dann könnten die ja den Verein verteten ohne dass der 1. Vorsitzende das weißt (gilt ja nur im Innenverhältnis)

Sorry aber ich bekomm die Kurve irgendwie nicht :(
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#5

07.04.2016, 20:45

Wie wär´s damit (ist aus dem Bauch heraus und im Moment ohne jegliche Literaturgrundlage):
"Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Der 1. Vorsitzende ist (stets) einzelvertretungsberechtigt; der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten (stets) gemeinsam." Richtig ist natürlich, dass der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister dann auch den Verein über den 1. Vorsitzenden hinweg vertreten könnten. Aber das sieht die Satzung ja grundsätzlich so auch vor ("In der Satzung steht, dass der Verein außergerichtlich und gerichtlich vertreten wird durch 1. und 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.").
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#6

08.04.2016, 09:41

okay, das kommt den, was ich mir gedacht habe, dann auch sehr nah!

Vielen dank! Werde den Entwurf jetzt eh erstmal an den 1. Vorsitzenden schicken und ihm das erläutern.

vielen lieben Dank für Deine Hilfe
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#7

08.04.2016, 12:07

Gerne; gib mal gelegentlich Bescheid, ob das später ins VR eingetragen wurde.
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