Hallo,
ich habe von meinem Kollegen, der das Unternehmen verlassen hat, eine Testamentsvollstreckung geerbt. Hiernach wurde der Erbin ratenweise das hinterlassene Vermögen ausgezahlt. Die Testamentsvollstreckung endet im Mai 2016. Muss hier eine Abrechnung gegenüber dem Nachlassgericht erfolgen?
Da wir hier eine reine Insolvenzverwaltung sind, kann mir leider keiner meiner Kollegen weiterhelfen und ich hoffe hier auf Rat.
Testamentsvollstreckung Abrechnung ggü. Gericht
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Der Testamentsvollstrecker hat dem Nachlassgericht gegenüber insoweit keinerlei Verpflichtungen. Er ist nur dem/den Erben gegenüber zur Abrechnung verpflichtet.
Nach vollständiger Erledigung der Testamentsvollstreckung ist dem Nachlassgericht lediglich die Beendigung mitzuteilen und das Testamentsvollstreckerzeugnis zurückzugeben.
Nach vollständiger Erledigung der Testamentsvollstreckung ist dem Nachlassgericht lediglich die Beendigung mitzuteilen und das Testamentsvollstreckerzeugnis zurückzugeben.