Abrechnung Liquidation und Erlöschen in einer Rechnung

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fury02
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#1

03.12.2015, 10:51

Hallo,
ich muss jetzt die Liquidation einer GmbH abrechnen. Nach Ablauf des Sperrjahres wird dann ja das endgültige Erlöschen der GmbH angemeldet und abgerechnet. Die Mandanten beschweren sich meistens darüber, dass sie dann ja noch eine Rechnung bekommen, Vermögen ist ja dann nicht mehr vorhanden.
Ich habe jetzt überlegt, die Kosten der endgültigen Löschung mit in meine jetzige Abrechnung als Vorschusszahlung zu packen. Sollte die Löschung nach einem Jahr nicht bei uns erfolgen, müssten wir den Vorschussbetrag natürlich erstatten.
Wäre das Handling ok??
Wie macht ihr das denn?
Notariatsoldie
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#2

06.12.2015, 19:33

Einen Vorschuss kann man nur berechnen, wenn ein entsprechender Auftrag besteht. Wenn Ihr also jetzt schon vom Liquidator den Auftrag bekommt, nach Ablauf des Sperrjahres die entsprechende Anmeldung zu beglaubigen, könnte man evtl. einen Vorschuss berechnen. Meines Erachtens kommt das aber bei den Mandanten nicht so gut an. Die Kosten würden ja erst in über einem Jahr anfallen. Wer weiss schon heute, was bis dahin ist (der Liquidator ist weit weg gezogen - der Notar ist verstorben oder aus sonstigen Gründen nicht mehr im Amt etc.).

Ich weise in solchen Fällen die Mandanten bei der Anmeldung der Liquidation darauf hin, dass auch das Erlöschen später noch anzumelden sei und teile ihnen die ungefähren Kosten dafür mit. So kann der Liquidator eine entsprechende Summe für den Ausgleich der Kosten zurückhalten.
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