Vollmacht

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#1

01.12.2015, 10:09

Hallo, ich brauche Hilfe,

ein MS-Kranker, der nicht mehr schreiben kann, will eine Bankvollmacht für seine Mutter erteilen. Er ist von Hals abwärts gelähmt, im Kopf aber noch klar. Er hat die Vollmacht vorgelesen bekommen, d.h. er weiß, was drin steht. Die Unterschrift des Vollmachtgebers soll beglaubigt werden. Wie kann ich das machen? Müssen Zeugen anstelle des Vollmachtgebers unterschreiben?

Bitte kurzfristig antworten, wir müssen uns heute noch bei der Mutter melden. :thx :thx :thx
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Pepples
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#2

01.12.2015, 10:16

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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#3

01.12.2015, 10:32

Ich bin Notarfachangestellte in einem Anwalts- und Notarbüro in Niestetal.
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#4

01.12.2015, 10:40

Dann gibt das bitte in Dein Profil unter mein Foreno auch ein. ;) :thx
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#5

01.12.2015, 11:49

Moment mal, wir haben doch schon öfter Beiträge eingestellt, warum muss ich das jetzt erneuern?
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#6

01.12.2015, 11:56

Lesen kann helfen ;) :
Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.
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#7

01.12.2015, 12:41

Um mal die eigentliche Frage zu beantworten: Siehe § 25 BeurkG. Es muss ein Zeuge oder ein 2. Notar mit unterschreiben.
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#8

01.12.2015, 13:52

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung? Aber trotzdem danke!
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#9

01.12.2015, 13:55

Ich würde eine Vollmacht nie im Wege einer Unterschriftsbeglaubigung machen, gerade dann, wenn der Vollmachtgeber nicht schreiben kann. Welchen Sinn soll die Unterschriftsbeglaubigung denn haben? Dann kann er doch mit seiner Mutter zur Bank gehen und da "unterzeichnen".
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