Guten Morgen,
benötige dringend Eure Hilfe, weil Termin heute Nachmittag:
Die Tochter A und der Enkel B der verstorbenen Mutter/Großmutter wollen das Erbe ausschlagen, weil vermögenslos und wohl nur Schulden.
Es steht aber für die Erblasserin im Grundbuch der Tochter A eine Reallast (Geldrente) in Abt. II eingetragen, die von der Rechtspflegerin nur gemäß § 29 GBO gelöscht werden wird, also Erbschein nach der Berechtigten beantragen und die Erben unterzeichnen die Löschungsbewilligung.
Ich finde nirgendwo einen Hinweis, dass man einen Erbschein beantragen und gleichzeitig das Erbe ausschlagen kann. Ist irgendwie für mich auch widersprüchlich: Entweder man nimmt das Erbe an (Erbschein) oder man schlägt aus. Aber wie soll die Eigentümerin das Recht sonst aus dem Grundbuch rausbekommen?
Danke
Erbschein und gleichzeitig Erbausschlagung?
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Es muss ja zur Eintragung der Reallast ein Antrag seinerzeit gestellt worden sind.
Gibt es hierzu keine Löschungserleichterung (nur Vorlage der Sterbeurkunde beim
Grundbuchamt)?
Gibt es hierzu keine Löschungserleichterung (nur Vorlage der Sterbeurkunde beim
Grundbuchamt)?
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nein, keine Löschungserleichterung.
Aber ich bzw. die Eigentümerin wird jetzt ein Jahr (nach Sterbefall) warten und dann mit der Sterbeurkunde die Löschung beantragen.
Danke
Aber ich bzw. die Eigentümerin wird jetzt ein Jahr (nach Sterbefall) warten und dann mit der Sterbeurkunde die Löschung beantragen.
Danke