Hallo,
die Bank S schickt mir eine vollstreckbare Ausfertigung einer Grundschuldbestellung an der seinerzeit drei Personen (Eltern + Sohn) eine GS bestellt haben.
Zwischenzeitlich ist der Sohn zusammen mit seiner Ehefrau im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
Die Bank S möchte nunmehr, dass hinsichtlich der dinglichen Vollstreckungsklausel gegen die Ehefrau umgeschrieben wird und hinsichtlich der dinglichen und persönlichen Vollstreckungsklausel gegen den Ehemann umgeschrieben wird.
Ich bin mir bei solchen Sachen immer etwas unsicher. Geht das? Schreibe ich das alles in eine Vollstreckungsklausel?
Vielen Dank.
Vollstreckungsklausel umschreiben wg. Schuldnerwechsel
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 96
- Registriert: 22.03.2010, 13:25
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
- Software: ReNoStar
Waren die Eltern zum Zeitpunkt der GS-Bestellung noch Eigentümer? Welche Erklärungen hat der Sohn in der Urkunde abgegeben?
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 96
- Registriert: 22.03.2010, 13:25
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
- Software: ReNoStar
Die Eltern waren zum Zeitpunkt der GS-Bestellung Eigentümer. Der Sohn hat an der Bestellung mitgewirkt als wäre er auch Eigentümer (was er zu dem Zeitpunkt nicht war) und hat sich der dinglichen und persönlichen Vollstreckung unterworfen.
Dann ist nur die dingliche Klausel gegen Sohn und Ehefrau umzuschreiben. Und das wird in einer gemeinsamen Erklärung gemacht und mit der vollstreckbaren verbunden.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 96
- Registriert: 22.03.2010, 13:25
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
- Software: ReNoStar
Danke.
Nur für mich zum Verständnis: Die persönliche Vollstreckung bezüglich des Ehemannes braucht nicht vorgenommen werden, da er von vornherein bei der GS-Bestellung mitgewirkt hat (so als wäre er bereits Eigentümer) und sich der Vollstreckung bereits unterworfen hat?
Nur für mich zum Verständnis: Die persönliche Vollstreckung bezüglich des Ehemannes braucht nicht vorgenommen werden, da er von vornherein bei der GS-Bestellung mitgewirkt hat (so als wäre er bereits Eigentümer) und sich der Vollstreckung bereits unterworfen hat?
An der persönlichen Unterwerfung, die bereits erfolgt ist und für die die vollstreckbare bereits besteht, ändert sich nichts. Daher nur die dingliche Umschreibung.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 96
- Registriert: 22.03.2010, 13:25
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
- Software: ReNoStar