Hallo!!
Mein Chef hat in seiner Eigenschaft als Notar eine Mandantin, für die wir verschiedene Löschungsbewilligungen angefordert haben. U.a. eine Löschungsbewilligung für eine Zwangssicherungshypothek eines anderen Kollegen. Dieser RA hat uns auch die Löschungsbewilligung im Treuhandwege erteilt. Zunächst wollte er seine Forderungen bezahlt bekommen, wo unsere Mandantin aus allen Wolken fiel, da diese schon seit Jahren bezahlt sind und Gott sei Dank konnten wir das auch nachweisen.
Nun zum eigentlichen Problem:
Er gibt als Ablösesumme zu den Notarkosten für die Beglaubigung, was ja auch in Ordnung ist, eine 1,3 Geschäftsgebühr an. Er möchte mal eben rund 300 € haben, nur dafür, dass er jetzt die Löschungsbewilligung erteilt. Wir haben schon mitgeteilt, dass diesseits Bedenken bestehen, aber er beharrt darauf. Er verweist auf den langen Zeitabschnitt (zwischen Eintragung und jetzt) und des damit verbundenen Aufwandes ("Studium der bereits abgelegten Akte, notarielle Beurkundung"). Dazu muss man noch sagen, dass dieser RA die Zahlungen anscheinend nicht richtig zugeordnet hat.
So, jetzt will ich ihm halt nochmals mitteilen, dass das hier ganz anders gesehen wird. Forderung ist schon damals gezahlt worden. Der Nachweis ist auch erbracht und das er das falsch zugeordnet hat, kann ja wohl nun wirklich nicht die Mandantin ausbaden. Mal ganz davon abgesehen, hat sie ja nach Ausgleich der Forderung ein Recht auf Erteilung der Löschungsbewilligung. Ich wüsste jetzt auch nicht auf welcher Rechtsgrundlade er die RA-Kosten fordern kann.
Bin schon am überlegen, ihm mitzuteilen, dass wenn er seine Denkweise nicht überdenkt, wir die RA-Kammer informieren.
Was denkt ihr? Vielleicht hat auch jemand ne Idee wie ich es gut "verpacken" kann?
Erstellung Löschungsbewilligung RA-Gebühr
meinen Beitrag zu RA Rechtsprechung Allg. ziemlich oben in der Übersicht vom 2.7.11 kannste ihm um die Ohren hauen.
- ina85
- Forenfachkraft
- Beiträge: 232
- Registriert: 24.01.2012, 16:58
- Beruf: RA- u. Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
Wollte nur noch mal kurz berichten, dass der RA auf wundersame Weise auf die Erhebung seiner Gebühren verzichtet hat. Die "Androhung" die RA-Kammer zu informieren fand er sehr unkollegial.