Beurkundung/Ablauf " Erbscheinsantrag"

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Alara
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#1

26.04.2015, 05:56

Hallo Ihr Lieben,
Arbeite seit ca. 1 Woche im Notariat. Null Komma nichts Ahnung! Keine Kollegin zum Nachfragen, da erkrankt und mehrere Monate abwesend. Habe jetzt folgenden Fall: Beurkundung eines Erbscheinantrages. Die Ausfertigung geht ans Nachlassgericht, oder? Wird auf dem Ausfertigungsvermerk an das Nachlassgericht der Hinweis "zu den Grundakten des Nachlassgerichts" vermerkt? Oder wird die Ausfertigung dem Erben erteilt? Was genau muss mit dem Antrag eingereicht werden? Was alles muss zusammengebunden werden? Was wird abgerechnet? Wäre für jeden detaillierten Hinweis dankbar.
Jupp03/11

#2

26.04.2015, 09:38

Wer ist gestorben und wer ist Erbe geworden?
Steht in der Urkunde, dass der Erbschein nur zum Zweck der Grundbuchberichtigung benötigt wird?
Alara
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#3

26.04.2015, 10:15

Vater ist verstorben, Sohn ist Erbe geworden. Alle weiteren Fragen werde ich bei Vorlage der Akte machen können. Werde heute noch in die Kanzlei gehen und sodann erneut schreiben:)
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