Hallo, ich habe folgendes Problem:
Eine Gläubigerin hat uns angeschrieben, dass die vollstreckbare Ausfertigung einer Grundschuld nicht mehr auffindbar ist und sie eine neue vollstreckbare Ausfertigung benötigt. Ich habe beim AG den erforderlichen Beschluss eingeholt. Nun folgendes Problem:
Auf wen wird die "Weitere vollstreckbare Ausfertigung" ausgestellt? Mittlerweile ist das für die ursprüngliche Gläubigerin eingetragene Recht mehrmals abgetreten worden. Im Grundbuch ist die Abtretung ersichtlich. Schreibe ich gleich die neue Gläubigerin rein? Einen Auftrag dazu habe ich doch eigentlich nicht, oder???
Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen....
Weitere vollstreckbare Ausfertigung
Ich erlaube mir noch den ergänzenden Hinweis, dass sämtliche Abtretungserklärungen geprüft werden müssen, sofern auch wegen der persönlichen Unterwerfung der jetzt aktuellen Gläubigerin die vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden muss.
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Also es ist so:
Im Jahre 2002 wurde für die XY-Bank eine Grundschuld in Höhe von 100.000 € bestellt.
Jetzt fragt die ZZ-Bank an und will eine weitere vollstreckbare Ausfertigung, weil die andere nicht mehr auffindbar ist.
Die Grundbucheinsicht durch den Notar hat dann folgendes ergeben:
Nr.2 100.000 € Buchgrundschuld für XY-Bank
100.000 € Buchgrundschuld an ZZ-Bank abgetreten
Nr.2a 50.000 € Teilbetrag abgetreten an B-Bank
Mir ist nicht klar, wie ich die "weitere vollstreckbare Ausfertigung" erteilen soll. Muss ich hier auch eine vollstreckbare Ausfertigung wegen des abgetretenen Teils anfertigen, oder schreibe ich auf die "weitere vollst." das diese vollstreckbare Ausfertigung wegen Abtretung nur noch über 50.000 € gilt???
Die "weitere vollstreckbare Ausfertigung" wurde von der "ZZ-Bank" angefordert.
In den Formularbüchern ist nur der "einfache" Fall drin: Gläubigerin verliert Ausfertigung, Notar erteilt neue, fertig...
Im Jahre 2002 wurde für die XY-Bank eine Grundschuld in Höhe von 100.000 € bestellt.
Jetzt fragt die ZZ-Bank an und will eine weitere vollstreckbare Ausfertigung, weil die andere nicht mehr auffindbar ist.
Die Grundbucheinsicht durch den Notar hat dann folgendes ergeben:
Nr.2 100.000 € Buchgrundschuld für XY-Bank
100.000 € Buchgrundschuld an ZZ-Bank abgetreten
Nr.2a 50.000 € Teilbetrag abgetreten an B-Bank
Mir ist nicht klar, wie ich die "weitere vollstreckbare Ausfertigung" erteilen soll. Muss ich hier auch eine vollstreckbare Ausfertigung wegen des abgetretenen Teils anfertigen, oder schreibe ich auf die "weitere vollst." das diese vollstreckbare Ausfertigung wegen Abtretung nur noch über 50.000 € gilt???
Die "weitere vollstreckbare Ausfertigung" wurde von der "ZZ-Bank" angefordert.
In den Formularbüchern ist nur der "einfache" Fall drin: Gläubigerin verliert Ausfertigung, Notar erteilt neue, fertig...
fliepi hat geschrieben:Also es ist so:
Im Jahre 2002 wurde für die XY-Bank eine Grundschuld in Höhe von 100.000 € bestellt.
Jetzt fragt die ZZ-Bank an und will eine weitere vollstreckbare Ausfertigung, weil die andere nicht mehr auffindbar ist.
Die Grundbucheinsicht durch den Notar hat dann folgendes ergeben:
Nr.2 100.000 € Buchgrundschuld für XY-Bank
100.000 € Buchgrundschuld an ZZ-Bank abgetreten
was steht dort -im Grundbuch unter Veränderungen- genau einschließlich der Zinsgeschichten?
Nr.2a 50.000 € Teilbetrag abgetreten an B-Bank
was steht dort -im Grundbuch unter Veränderungen- genau einschließlich der Zinsgeschichten?
Mir ist nicht klar, wie ich die "weitere vollstreckbare Ausfertigung" erteilen soll. Muss ich hier auch eine vollstreckbare Ausfertigung wegen des abgetretenen Teils anfertigen, oder schreibe ich auf die "weitere vollst." das diese vollstreckbare Ausfertigung wegen Abtretung nur noch über 50.000 € gilt???
Die "weitere vollstreckbare Ausfertigung" wurde von der "ZZ-Bank" angefordert.
In den Formularbüchern ist nur der "einfache" Fall drin: Gläubigerin verliert Ausfertigung, Notar erteilt neue, fertig...
Welchen Inhalt hat der Beschluss des Gerichts?
Was hat die ZZ-Bank bei euch konkret angefordert?
im übrigen siehe meine obige Post. Du mußt, um die persönliche Klausel umzuschreiben, sofern es erbeten ist, die Abtretungserklärungen haben, die du entweder bei der ZZ-Bank oder dem GBA anfordertst. Einfache Kopien reichen insoweit nicht aus.
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1. Also, in der Spalte Veränderungen, als der gesamte Betrag abgetreten wurde an die ZZ-Bank steht:
100.000 € abgetreten mit Nebenleistung und Zinsen seit dem 01.02.2004.
2. bei 2a steht: 50.000 € Teilbetrag abgetreten mit Nebenleistungen und Zinsen seit dem 01.07.2004 an B-Bank.
Der Beschluss des Gerichts hat folgenden Inhalt:
"In der Sache betreffend Grundbuch von XX Blatt XX wird Notar XX ermächtigt von der Grundschuldbestellungsurkunde vom xx.xx.xxxx Urkundenrolle Nr. xx eine weitere vollstreckbare Ausfertigung zu erteilten."
Die ZZ-Bank hat um die Neuerstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung gebeten, da das Darlehen von einem anderen Kreditinstitut abgelöst wurde durch Teilabtretung. Von dem ablösenden Kreditinstitut wurde die ZZ-Bank aufgefordert die vollstreckbare Ausfertigung zum Zwecke der Teilung zu übersenden.
Eine Klauselumschreibung ist dann hier nicht gewünscht??
100.000 € abgetreten mit Nebenleistung und Zinsen seit dem 01.02.2004.
2. bei 2a steht: 50.000 € Teilbetrag abgetreten mit Nebenleistungen und Zinsen seit dem 01.07.2004 an B-Bank.
Der Beschluss des Gerichts hat folgenden Inhalt:
"In der Sache betreffend Grundbuch von XX Blatt XX wird Notar XX ermächtigt von der Grundschuldbestellungsurkunde vom xx.xx.xxxx Urkundenrolle Nr. xx eine weitere vollstreckbare Ausfertigung zu erteilten."
Die ZZ-Bank hat um die Neuerstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung gebeten, da das Darlehen von einem anderen Kreditinstitut abgelöst wurde durch Teilabtretung. Von dem ablösenden Kreditinstitut wurde die ZZ-Bank aufgefordert die vollstreckbare Ausfertigung zum Zwecke der Teilung zu übersenden.
Eine Klauselumschreibung ist dann hier nicht gewünscht??
Du kannst die neue vollstreckbare Ausfertigung nicht in voller Höhe der ZZ-Bank erteilen, da dieser die Rechte aufgrund Teilabtretung nicht mehr in voller Höhe zustehen, was dir ja durch GB-Eintragung bekannt ist.
Fordere zunächst die Abtretungserklärungen an und in diesem Zusammenhang kannst du gleichzeitig bei der ZZ-Bank nachfragen, ob auch der B-Bank vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden soll. Ansonsten hast du nach vier Wochen den Fall wieder auf dem Tisch und mußt diese erteilen.
Wenn die Abtretungen vorliegen, kannst du auf den Fall zurückkommen und noch ergänzend mitteilen, in welchem Rangverhältnis das Recht Nr. 2a an die B-Bank abgetreten wurde. Weiterhin müßtest du noch mitteilen, wann Zinsbeginn bei der ursprünglich bestellten Grundschuld ist, also konkretes Datum, steht in der Urkunde (also entweder verzinslich von heute ab oder vom Tage der Eintragung). Also ggf. Tag der Beurkundung oder Tag der Grundbucheintragung noch mitteilen.
Fordere zunächst die Abtretungserklärungen an und in diesem Zusammenhang kannst du gleichzeitig bei der ZZ-Bank nachfragen, ob auch der B-Bank vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden soll. Ansonsten hast du nach vier Wochen den Fall wieder auf dem Tisch und mußt diese erteilen.
Wenn die Abtretungen vorliegen, kannst du auf den Fall zurückkommen und noch ergänzend mitteilen, in welchem Rangverhältnis das Recht Nr. 2a an die B-Bank abgetreten wurde. Weiterhin müßtest du noch mitteilen, wann Zinsbeginn bei der ursprünglich bestellten Grundschuld ist, also konkretes Datum, steht in der Urkunde (also entweder verzinslich von heute ab oder vom Tage der Eintragung). Also ggf. Tag der Beurkundung oder Tag der Grundbucheintragung noch mitteilen.
Guten Morgen,
bei einer Umschreibung der vollstreckbaren Ausfertigung muss der Zinsbeginn mit Datum versehen sein oder reicht folgende Formulierung aus:
nebst Zinsen seit dem Tage des Zinsbeginns.
Liebste Grüße
bei einer Umschreibung der vollstreckbaren Ausfertigung muss der Zinsbeginn mit Datum versehen sein oder reicht folgende Formulierung aus:
nebst Zinsen seit dem Tage des Zinsbeginns.
Liebste Grüße