Hallo,
ich habe eine Frage. Ich soll ein Schuldanerkenntnis vorbereiten. Frau X schuldet Frau Y einen Betrag. Frau X soll ein Schuldanerkenntnis mit persönlicher und dinglicher Vollstreckungsunterwerfung unterschreiben. Wie lautet mein Eintragungsantrag für die Eintragung der dinglichen Vollstreckungsunterwerfung im Grundbuch und wie lautet später die Eintragung im Grundbuch. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße
Schuldanerkenntnis
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 145
- Registriert: 05.12.2014, 16:07
- Beruf: Notarfachassistent, Nachlasspfleger
- Software: NoTastic
Im Prinzip kannst Du Dich da an einer persönlichen Unterwerfung an einer Grundschuld orientieren. Und da eine dingliche Unterwerfung auch gewünscht ist, ist wohl entweder eine Grundschuld oder eine Sicherungshypothek zu bestellen..